Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/29: Änderung der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bezüglich Küchen- und Speisereste · 21 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Vollzugsunterstützung (VU)

Änderung der Verordnung über die Entsor-

gung von tierischen Nebenprodukten

Ergebnisbericht der Anhörung vom 12. Juli 2007

1. Allgemeines

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat am 12. Juli eine Anhörung zur Änderung der Verordnung über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte eröffnet, welche bis am 15. September 2007 gedauert hat.

Es sind insgesamt 69 Stellungnahmen eingegangen. Es haben 22 kantonale Departemente, 14 kantonale Amtsstellen (2 Veterinärämter, 12 Umweltämter), 9 landwirtschaftliche Organisationen, 13 Verwerterorganisationen, 5 Organisationen aus dem Gastgewerbe, 2 tierärztliche Organisationen und 4 weitere Organisationen eine Eingaben eingebracht.

2. Allgemeine Bemerkungen

Der Leitgedanke der Verordnungsänderung, die Entsorgung der Küchen- und Speisereste über die Verfütterung, die Vergärung oder die Kompostierung zu ermöglichen und dabei die Anforderungen unabhängig vom Entsorgungsweg anzugleichen, wird allgemein begrüsst (NW, AG, SZ, TI, LWAR, GL, GE, BE, SO, BS, LU, KTLU, SEVD, AUEBS, Ökosstrom, VSLR; Gallo, suisseporcs, Suisag, ZBB, Agora, BSHV, Infras, Compass, Cater, SBV, VHN, Agridea, BVGR, VBSA, Gastro, Biomass, SGV, ILS, AEE, Hots, SCV). Dabei soll jedoch die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Die Anforderungen dürfen nicht so ausfallen, dass eine sinnvolle Verwertung der Abfälle nicht mehr möglich ist (OW,Ökostrom, suisseporcs, Suisag, BSHV, BVGR, SBV, Agridea, Biomass).

Vier Vernehmlasser weisen die Vorlage zurück und verlangen eine umfassende Überarbeitung unter Einbezug der betroffenen Kreise (TG, VSKT, Kompogas, AEE).

Die Absicht, Küchen- und Speisereste weiterhin für die Fütterung von Schweinen zuzulassen, wird von 5 kantonalen Umweltschutzämtern ausdrücklich begrüsst (ALUOW, AUZG, AUUR; UWELU, AUELG). Einzelne Kantone und Organisationen machen ihre Zustimmung vom Einverständnis der EU zur Vorlage abhängig (ZH, GR, TG, Agora, VSKT).

Eine Minderheit fordert dass die Verfütterung verboten wird (NE, UFA AG, VSF) oder regt an ein Verbot nochmals zu prüfen (ANUGR)

Die vorgeschlagenen Änderungen werden zum Teil nicht als eigentliche Verschärfung der Anforderungen betrachtet und es wird eine striktere Trennung zwischen Entsorgungsanlagen von Küchen- und Speiseresten und Tierhaltungen gefordert (TI, JU, GE, SG, TG, VSKT, FRC). Die Bestimmungen sollen auf Verordnungsebene oder in technischen Weisungen präzisiert werden, weil nur so ein einheitlicher Vollzug gewährleistet werden kann (NW, SZ, SO, JU, SG, VSKT, SH, GR, TG, AUSO). Vor allem die landwirtschaftlichen Kreise verlangen effizientere Kontrollen in diesem Bereich und wollen, dass eine Kontrolle durch den Bund geprüft wird (Ökostrom,

VSLR, coop, suisseporcs, Suisag, Agora, BSHV, Cater, SBV, Agridea, BVGR). SO fordert, die Kontrollen seien auf das nötige Mass zu beschränken.