Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/29: Änderung der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bezüglich Küchen- und Speisereste · 21 Seiten
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Anhörungsentwurf Bemerkung, Anregung, Antrag Vernehmlasser
243 Die Weiterleitung der nach Anhang 4 Ziffern
12, 342 oder 39a hygienisierten Ware durch
ein geschlossenes Leitungssystem (Ver-
schlauchung) an die nachgelagerte Produk-
tion zur Energiegewinnung oder als Tierfut-
ter ist zulässig.
NW, SZ, ZG, In Ziffer 241 die Formulierung „auf den Zu- und Abfahrtswegen zur Anlage" ist zu streichen.
OW, ZH, VSKT, SH, GR, 024 LU
Eine Trennung der Zufahrtswege auf einem Landwirtschaftsbetrieb für Tiere einerseits und für
zugeführte Küchen- und Speiseresten anderseits bzw. das damit beabsichtigte Verhindern des
Kreuzens beider Wege ist in den meisten Fällen ist unrealistisch. Welche anderen baulichen
und betrieblichen Massnahmen getroffen werden können, um eine Kontamination des Bereichs
der Nutztierhaltung zu verhindern, bleibt offen. Die Bestimmung ist zu präzisieren.
Wenn diese Bestimmung konsequent angewendet werden müsste, wäre dies gleichbedeutend
wie ein Verbot der Verwertung von Küchen- und Speiseresten auf Nutztierhaltungsbetrieben.
Proponiamo l'inserimento di un nuovo articolo che stabilisce il principio della totale separazione TI
- strutturale, personale e gestionale - tra tenute di animali da reddito e impianti di valorizzazione
degli scarti destinati al foraggiamento degli animali. Solo in questo modo è possibile raggiunge-
re un grado di sicurezza sanitaria sufficiente ed evitare l'introduzione, anche solo accidentale,
di malattie altamente contagiose nelle tenute di animali. La nostra proposta si rivela favorevole
anche nei confronti dei proprietari di animali, in quanto impedisce sin dall'inizio di operare
investimenti per la costruzione e la ristrutturazione di impianti che, in futuro, si rivelerebbero
non conformi alla legislazione europea e, di riflesso, all'OESA, con conseguenze finanziarie
négative.
Riteniamo che eventuali eccezioni possano essere concesse agli impianti esistenti alla condi-
zione che un'analisi del rischio dimostri una sufficiente sicurezza sanitaria. Gli oneri relativi
all'analisi del rischio devono essere posti a carico delle aziende che fanno richiesta di una
deroga.
Die räumliche Trennung zwischen Futteraufbereitungsanlage und Nutztierhaltung ist nicht BL, BS
ausreichend dargelegt. Diese zwei Komplexe sollen nicht weiter im selben Gebäude unterge-
bracht sein dürfen.
SO, BL, BS Für den einheitlichen Vollzug sind die Formulierungen zu präzisieren.
Insbesondere muss eindeutig definiert werden,
• wie eine Anlage von der Nutztierhaltung räumlich getrennt sein muss,
• wie die Zufahrt zu einer Anlage von der Zufahrt zur Nutztierhaltung getrennt sein muss und
• ob und welche Ausnahmen von den allgemeinen Anforderungen in den Anhängen 2 und 3 bei
der Beurteilung von Futterküchen gemacht werden können.
Antrag wie NW KTLU
Formulierung ist unklar. Wichtig ist, dass mit baulichen und betrieblichen Massnahmen eine
Kontamination des Nutztierbereichs generell verhindert wird. Nach dem vorliegenden Vorschlag
richtet sich der Fokus nur auf die Verkehrswege statt auf die Hauptrisiken, wie z.B. den Perso-
nalverkehr!
La modification concernant les exigences applicables aux installations dans lesquelles sont SPENE transformées des restes de cuisine et de table, annexe 2, chiffre 24, de part la séparation
exigée entre installation de traitement et unité d'élevage, risque également d'entraver la
réalisation de petites unités de codigestion sur les exploitations agricoles.
Es sollte überprüft werden, ob die Anforderungen gemäss Ziff. 241, insbesondere die strikte ANUGR Trennung zwischen Entsorgungsanlage und Nutztierhaltung mit separaten Zu- und Abfahrts-
wegen für Entsorgungsanlage und Tierhaltung, in der Praxis mit vernünftigem Aufwand reali-
siertwerden können.- Es ist klarzustellen, was in Ziff. 242 mit rohen gemeint ist.
Sind das solche, welche dieHitzebehandlung (z.B. nach Ziff. 34 oder 39a) noch vor sich haben
oder handelt es sich um Restevon rohem Gemüse und rohem Fleisch (Tartar)?
Räumliche Trennung zwischen Futteraufbereitungsanlage und Nutztierhaltung: Dürfen diese VSKT, SH, GR zwei Komplexe weiterhin im selben Gebäude untergebracht werden oder müssen diese in
separaten Gebäuden untergebracht sein? Diese grundsätzliche Frage ist eindeutig zu regeln.
Antrag wie NW Ökostrom, SBV;
AGRIDEA, ZBB, Wir interpretieren die Bestimmungen in den Ziffern 241 und Anlieferbereich der Verwertungsan- Kompogas,
Biomass,
lage so durch einen festen Zaun abzutrennen ist, dass auch kurzfristig entwichene Nutztiere
nicht zu den Fahrzeugen und den Behältern, die für die Beförderung von rohen Küchen- und
Speiseresten benutzt werden, gelangen können. In den Empfehlungen an die Kantone oder in
den Ausführungsbestimmungen ist dahingehend zu wirken, dass keine getrennten Zufahrten
erstellt werden müssen. Das wären Auflagen, die zu hohe Kosten zur Folge hätten und keine
zusätzlichen seuchenhygienischen Nutzen generieren würden. Eine strikte Anwendung und
Kontrolle von Ziffer 242 ist zur Verbesserung der Sicherheit wesentlich besser geeignet
Das Personal der Tierhaltung soll als Betriebspersonal eingesetzt werden können, sofern die VSLR, suissehygienischen Vorschriften ( kompletter Schuh und Kleiderwechsel) eingehalten werden. porcs, Suisag,
Begründung: Die Betriebskontrolleure und Tierärzte haben die gleichen Vorschriften. Zudem Cater
würde für Wochenenddienst zusätzliches Personal benötigt.
Bauliche Trennung: Das im Anhang 2 beschriebene kreuzen bei Zu- und Abfahrtswege ist nicht
umsetzbar da viele Betriebe nur eine Zufahrtsstrasse haben, oder nicht direkt an einer
Hauptstrasse liegen.
Antrag wie NW suisseporcs,
Aus unserer Sicht ist eine getrennte Zufahrt mit zu hohen Kosten verbunden und vermindert Suisag, Ökosdas Übertragungsrisiko nur minim. Eine strikte Anwendung und Kontrolle der Ziffer 242 ist zur trom, SBV; Verbesserung der Sicherheit wesentlich besser geeignet. Bei der Bewilligung und Kontrolle der AGRIDEA Anlagen ist deshalb sehr genau darauf zu achten, dass Ziffer 242 eingehalten wird
Chi 241 II convient d'établir une liste exhaustive des exigences auxquelles doit satisfaire une SEVD
exploitation détenant des animaux et valorisant des restes de cuisine. Les détails techniques
permettant une mise en valeur correcte des restes de cuisines ainsi que les exigences liées à
la construction du bâtiment, doivent figurer dans l'annexe 2 ou dans des directives techniques
expressément mentionnées dans l'ordonnance.
Chi. 24, 243 KTVD, SEVD