Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/29: Änderung der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bezüglich Küchen- und Speisereste · 21 Seiten

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Anhörungsentwurf Bemerkung, Anregung, Antrag Vernehmlasser

243 Die Weiterleitung der nach Anhang 4 Ziffern

12, 342 oder 39a hygienisierten Ware durch

ein geschlossenes Leitungssystem (Ver-

schlauchung) an die nachgelagerte Produk-

tion zur Energiegewinnung oder als Tierfut-

ter ist zulässig.

NW, SZ, ZG, In Ziffer 241 die Formulierung „auf den Zu- und Abfahrtswegen zur Anlage" ist zu streichen.

OW, ZH, VSKT, SH, GR, 024 LU

Eine Trennung der Zufahrtswege auf einem Landwirtschaftsbetrieb für Tiere einerseits und für

zugeführte Küchen- und Speiseresten anderseits bzw. das damit beabsichtigte Verhindern des

Kreuzens beider Wege ist in den meisten Fällen ist unrealistisch. Welche anderen baulichen

und betrieblichen Massnahmen getroffen werden können, um eine Kontamination des Bereichs

der Nutztierhaltung zu verhindern, bleibt offen. Die Bestimmung ist zu präzisieren.

Wenn diese Bestimmung konsequent angewendet werden müsste, wäre dies gleichbedeutend

wie ein Verbot der Verwertung von Küchen- und Speiseresten auf Nutztierhaltungsbetrieben.

Proponiamo l'inserimento di un nuovo articolo che stabilisce il principio della totale separazione TI

- strutturale, personale e gestionale - tra tenute di animali da reddito e impianti di valorizzazione

degli scarti destinati al foraggiamento degli animali. Solo in questo modo è possibile raggiunge-

re un grado di sicurezza sanitaria sufficiente ed evitare l'introduzione, anche solo accidentale,

di malattie altamente contagiose nelle tenute di animali. La nostra proposta si rivela favorevole

anche nei confronti dei proprietari di animali, in quanto impedisce sin dall'inizio di operare

investimenti per la costruzione e la ristrutturazione di impianti che, in futuro, si rivelerebbero

non conformi alla legislazione europea e, di riflesso, all'OESA, con conseguenze finanziarie

négative.

Riteniamo che eventuali eccezioni possano essere concesse agli impianti esistenti alla condi-

zione che un'analisi del rischio dimostri una sufficiente sicurezza sanitaria. Gli oneri relativi

all'analisi del rischio devono essere posti a carico delle aziende che fanno richiesta di una

deroga.

Die räumliche Trennung zwischen Futteraufbereitungsanlage und Nutztierhaltung ist nicht BL, BS

ausreichend dargelegt. Diese zwei Komplexe sollen nicht weiter im selben Gebäude unterge-

bracht sein dürfen.

SO, BL, BS Für den einheitlichen Vollzug sind die Formulierungen zu präzisieren.

Insbesondere muss eindeutig definiert werden,

• wie eine Anlage von der Nutztierhaltung räumlich getrennt sein muss,

• wie die Zufahrt zu einer Anlage von der Zufahrt zur Nutztierhaltung getrennt sein muss und

• ob und welche Ausnahmen von den allgemeinen Anforderungen in den Anhängen 2 und 3 bei

der Beurteilung von Futterküchen gemacht werden können.

Antrag wie NW KTLU

Formulierung ist unklar. Wichtig ist, dass mit baulichen und betrieblichen Massnahmen eine

Kontamination des Nutztierbereichs generell verhindert wird. Nach dem vorliegenden Vorschlag

richtet sich der Fokus nur auf die Verkehrswege statt auf die Hauptrisiken, wie z.B. den Perso-

nalverkehr!

La modification concernant les exigences applicables aux installations dans lesquelles sont SPENE transformées des restes de cuisine et de table, annexe 2, chiffre 24, de part la séparation

exigée entre installation de traitement et unité d'élevage, risque également d'entraver la

réalisation de petites unités de codigestion sur les exploitations agricoles.

Es sollte überprüft werden, ob die Anforderungen gemäss Ziff. 241, insbesondere die strikte ANUGR Trennung zwischen Entsorgungsanlage und Nutztierhaltung mit separaten Zu- und Abfahrts-

wegen für Entsorgungsanlage und Tierhaltung, in der Praxis mit vernünftigem Aufwand reali-

siertwerden können.- Es ist klarzustellen, was in Ziff. 242 mit rohen gemeint ist.

Sind das solche, welche dieHitzebehandlung (z.B. nach Ziff. 34 oder 39a) noch vor sich haben

oder handelt es sich um Restevon rohem Gemüse und rohem Fleisch (Tartar)?

Räumliche Trennung zwischen Futteraufbereitungsanlage und Nutztierhaltung: Dürfen diese VSKT, SH, GR zwei Komplexe weiterhin im selben Gebäude untergebracht werden oder müssen diese in

separaten Gebäuden untergebracht sein? Diese grundsätzliche Frage ist eindeutig zu regeln.

Antrag wie NW Ökostrom, SBV;

AGRIDEA, ZBB, Wir interpretieren die Bestimmungen in den Ziffern 241 und Anlieferbereich der Verwertungsan- Kompogas,

Biomass,

lage so durch einen festen Zaun abzutrennen ist, dass auch kurzfristig entwichene Nutztiere

nicht zu den Fahrzeugen und den Behältern, die für die Beförderung von rohen Küchen- und

Speiseresten benutzt werden, gelangen können. In den Empfehlungen an die Kantone oder in

den Ausführungsbestimmungen ist dahingehend zu wirken, dass keine getrennten Zufahrten

erstellt werden müssen. Das wären Auflagen, die zu hohe Kosten zur Folge hätten und keine

zusätzlichen seuchenhygienischen Nutzen generieren würden. Eine strikte Anwendung und

Kontrolle von Ziffer 242 ist zur Verbesserung der Sicherheit wesentlich besser geeignet

Das Personal der Tierhaltung soll als Betriebspersonal eingesetzt werden können, sofern die VSLR, suissehygienischen Vorschriften ( kompletter Schuh und Kleiderwechsel) eingehalten werden. porcs, Suisag,

Begründung: Die Betriebskontrolleure und Tierärzte haben die gleichen Vorschriften. Zudem Cater

würde für Wochenenddienst zusätzliches Personal benötigt.

Bauliche Trennung: Das im Anhang 2 beschriebene kreuzen bei Zu- und Abfahrtswege ist nicht

umsetzbar da viele Betriebe nur eine Zufahrtsstrasse haben, oder nicht direkt an einer

Hauptstrasse liegen.

Antrag wie NW suisseporcs,

Aus unserer Sicht ist eine getrennte Zufahrt mit zu hohen Kosten verbunden und vermindert Suisag, Ökosdas Übertragungsrisiko nur minim. Eine strikte Anwendung und Kontrolle der Ziffer 242 ist zur trom, SBV; Verbesserung der Sicherheit wesentlich besser geeignet. Bei der Bewilligung und Kontrolle der AGRIDEA Anlagen ist deshalb sehr genau darauf zu achten, dass Ziffer 242 eingehalten wird

Chi 241 II convient d'établir une liste exhaustive des exigences auxquelles doit satisfaire une SEVD

exploitation détenant des animaux et valorisant des restes de cuisine. Les détails techniques

permettant une mise en valeur correcte des restes de cuisines ainsi que les exigences liées à

la construction du bâtiment, doivent figurer dans l'annexe 2 ou dans des directives techniques

expressément mentionnées dans l'ordonnance.

Chi. 24, 243 KTVD, SEVD