Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/3: 03.401 Pa.Iv. Einführung eines Finanzreferendums · 24 Seiten
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Aufgabengebiet in Aussicht gestellten Voranschlagskredite. Es wird aber nicht festgelegt, wie viel Geld effektiv ausgegeben wird. Somit wüssten die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen gar nicht exakt, worüber sie abstimmen. Zwar ist es durchaus so, dass auch mit Verpflichtungskrediten lediglich ein Höchstbetrag bewilligt wird, welcher nicht ausgeschöpft werden muss. Allerdings handelt es sich bei Verpflichtungskrediten in der Regel um einmalige Ausgaben, mit welchen häufig konkrete Investitionen getätigt werden. Eine Unterschreitung des Kredites in der Umsetzung wird deshalb die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kaum stören. Zahlungsrahmen sehen jedoch in der Regel wiederkehrende Zahlungen insbesondere im Transferbereich vor. Hier wird es die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger durchaus interessieren, wenn zum Beispiel für die Landwirtschaft oder die Forschungsförderung markant weniger ausgegeben wird, als mit dem Zahlungsrahmen vorgesehen worden ist.
Die Minderheit III ist jedoch der Ansicht, dass durch den Ausschluss der Zahlungsrahmen vom Finanzreferendum den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen wichtige Finanzbeschlüsse vorenthalten würden. Zahlungsrahmen seien für die Steuerung der Ausgaben auf Bundesebene genauso wichtig wie Verpflichtungskredite: Im Jahre 2004 wurden Ausgaben im Umfang von 8,0 Milliarden Franken durch Verpflichtungskredite und 10,9 Milliarden Franken durch Zahlunsgrahmen gesteuert. Zusammen sind das 18,9 Milliarden Franken oder 37 Prozent der Gesamtausgaben (51,4 Milliarden Franken). Würden nur die Verpflichtungskredite dem Referendum unterstellt, so könnte zu gewichtigen Ausgaben in politisch brisanten Bereichen der Bundespolitik das Referendum nicht ergriffen werden.
Die Ansicht der Minderheit wird auch von Prof. Schweizer vertreten. In seinem Gutachten argumentiert er, dass die Beschränkung des Finanzreferendums auf Verpflichtungskredite sachlich nicht gerechtfertigt werden könne. Die beiden Instrumente – Verpflichtungskredit und Zahlungsrahmen – würden in der Praxis analog wirken. Sowohl Verpflichtungskredite als auch Zahlungsrahmen würden nur Höchstbeträge festlegen, die nicht ausgeschöpft werden müssen. Nicht nur Zahlungsrahmen, sondern auch Verpflichtungskredite würden Ausgaben steuern, in deren Bereich eine Kreditunterschreitung nur schwer kommunizierbar sei. Eine genaue Budgetierung sei auch bei Verpflichtungskrediten schwierig, insbesondere wenn es sich um Grossprojekte handelt, es sei hier zum Beispiel auf die NEAT oder die Bahn 2000 verwiesen. Offenbar habe die Kommission mit der Beschränkung auf die Verpflichtungskredite eine Art Investitionsreferendum beabsichtigt, dabei aber nicht berücksichtigt, dass Verpflichtungskredite neben Investitionsausgaben auch Konsum- und Transferzahlungen beinhalten können.
2.3.3 Ausgabenlimiten
Im Weiteren sind die Beträge festzulegen, welche erreicht sein müssen, damit ein Finanzbeschluss dem Referendum untersteht. Es sollen fixe Beträge vorgesehen werden. Auf die Verwendung von Prozentsätzen (z.B. von jährlichen Ausgaben oder Einnahmen) sollte verzichtet werden. Wird mit Prozentsätzen gearbeitet, so kann sich der Betrag jährlich ändern, was zu Unsicherheiten führen kann. Die Limite soll also in Frankenbeträgen festgesetzt werden und zwar in einer Höhe von 200