Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/54: 03.428 Parlamentarische Initiative. Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung · 19 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Parlamentarische Initiative
Am 19. Juni 2003 reichte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB)1 so zu ändern, dass die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung gewährleistet ist.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die parlamentarische Initiative am 13. Oktober 2003 vorgeprüft und mit 9 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt, ihr Folge zu geben.
Am 7. Oktober 2004 gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative gemäss Antrag der Kommission Folge2.
Gestützt auf Artikel 21quaterAbsatz 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG)3 beauftragte der Nationalrat hierauf die Kommission für Rechtsfragen mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.
1.2 Arbeiten der Kommission und der Subkommission
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beauftragte am 10. November 2005 eine Subkommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs zur Revision des ZGB.
Diese Subkommission trat zwischen Februar 2006 und März 2007 siebenmal zusammen. Sie setzte sich aus folgenden Nationalrätinnen und Nationalräten zusammen: Viola Amherd; Christa Markwalder Bär abgelöst durch Isabelle Moret; Anne-Catherine Menétrey-Savary; Susanne Leutenegger Oberholzer; Carlo Sommaruga, Präsident; Jean-Paul Glasson; Hans Ulrich Mathys. Die Subkommission begann ihre Arbeit im Mai 2006 mit einer Anhörung eines Zivilrechtsprofessors4, zweier Ärzte5 und der Leiterin eines Zivilstandsamtes einer Schweizer Grossstadt6.
Am 5. März 2007 verabschiedete die Subkommission den Vorentwurf zuhanden der Gesamtkommission.
Die Kommission für Rechtsfragen hat diesen Vorentwurf am 1. Juni 2007 geprüft und ihn mit 17 gegen 2 Stimmen angenommen.
1 SR 210.
2 AB 2004 N 1728.
3 AS 1962 773; vgl. Art. 173 Ziff. 3 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG; SR 171.10).
4 Cyril Hegnauer.
5 Dieter Bürgin und Gérard Salem.
6 Elisabeth Meyer.