Vorlage

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 20 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage

Strassenverkehr

4 Neben dem ASTRA bearbeiten die für die Erteilung der Karten zuständigen Behörden der Kantone im Register Personendaten.

5 Folgende Stellen können durch ein Abrufverfahren Einsicht in das Register nehmen:

a. die Kantone in jene Daten, für deren Erfassung und Mutation sie verantwortlich sind;

b. die Verkehrspolizeien und Zollorgane in die für die Wahrnehmung ihrer Kontrollpflichten

erforderlichen Daten;

c. die Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden im Rahmen von Verfahren zur Beurteilung

von Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften;

d. ausländische Behörden in jene Daten, die sie für die Erteilung der Fahrerkarten sowie für

die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten benötigen.

6

Der Bundesrat legt die Einzelheiten für die Datenbearbeitung fest, insbesondere:

a. die Zuständigkeiten und die Verantwortungen;

b. die Zugriffsberechtigung im Abrufverfahren;

c. den Katalog der zu erfassenden Daten und deren Aufbewahrungsfristen;

d. das Auskunfts- und Berichtigungsrecht;

e. die Organisation und den Betrieb des zentralen Datensystems;

f. die Zusammenarbeit mit den in- und den ausländischen Behörden;

g. die Datensicherheit und den Datenschutz.

Art. 104f (neu) Register der Strassenverkehrsunfallprozesse

1 Das ASTRA führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherern ein zentrales Ablagesystem für Strassenverkehrsunfälle und daraus folgende Straf-, Administrativ- und Zivilverfahren (SVUP).

2 Das Register dient der Erfüllung folgender gesetzlicher Aufgaben:

a. Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführer im Zusam-

menhang mit Verkehrsunfällen;

b. Durchführung von zivilrechtlichen Verfahren zwischen Versicherern und Unfallopfern;

c. Regelung der Schäden, für die das Nationale Versicherungsbüro oder der Nationale Ga-

rantiefonds nach Gesetz aufkommen müssen;

d. Meldung der für das Strassenverkehrsunfall-Register erforderlichen Daten (Art. 104g).

3 Das Register enthält zu jedem Strassenverkehrsunfall folgende Informationen:

a. Daten der am Unfall beteiligten Personen;

b. Daten der am Unfall beteiligten Fahrzeuge;

c. Daten betreffend die Strassenanlage, auf der sich der Unfall ereignete;