Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/100: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Online-Zugriffe VOSTRA) · 20 Seiten

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5. Datum des Inkrafttretens

Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat dereinst über das Inkrafttreten bestimmen wird, wie dies bei solchen Gesetzgebungsverfahren üblich ist. Da die Umsetzung der neuen StGB-Bestimmung weder eine aufwendige Neuprogrammierung von VOSTRA noch eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung nötig macht, könnte eine Inkraftsetzung schon bald nach der Schlussabstimmung im Parlament erfolgen. Zu bedenken ist jedoch, dass Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 VOSTRA-V an die neue Rechtslage angepasst werden muss. Da die vorgeschlagene StGB-Regelung auf einzelne Artikel der StPO verweist und z.T. deren Terminologie übernimmt, sollte die Inkraftsetzung auch nicht vor dem Inkrafttreten der StPO (voraussichtlich am 1. Januar 2011) erfolgen.

6. Exkurs: Weiterer Anpassungsbedarf (Fragebogen)

Die aktuelle Gesetzesänderung bezweckt, nur die zeitlich vordringlichen Anpassungen durchzuführen, welche mit dem Probebetrieb nach Artikel 367 Absatz 3 StGB im Zusammenhang stehen.

Verwaltungsinterne Abklärungen sowie einzelne Hinweise betroffener Amts- und Regierungsstellen legen den Schluss nahe, dass es im Strafregisterrecht noch weiteren Anpassungsbedarf gibt. Dieser betrifft etwa die Registrierung von Strafurteilen gegen Unternehmen, die Vergabe von Online-Zugriffsrechten (z.B. für die kantonalen Polizeistellen, für den Bundessicherheitsdienst, für weitere Migrationsbehörden, für die Bewilligungsbehörden im Bereich Sicherheitsfirmen, im Bereich FFE, bei Adoptionen etc.), aber auch Probleme eher technischer Natur im Bereich der Urteilsverwaltung (z.B. Umgang mit Gesamt- und Zusatzstrafen; Registrierung von Auslandurteilen) sowie datenschutzrechtlich motivierte Anpassungen (z.B. Einführung der neuen Sozialversicherungsnummer zur Personenidentifikation; Regelung des Informationsaustausches mit dem Ausland im Rahmen der Amtshilfe).

Diese Probleme sollen allerdings nicht auf die lange Bank geschoben werden. Das EJPD plant, die Arbeiten an einer umfassenden Revision des Strafregisterrechts im Verlaufe des Jahres 2009 aufzunehmen.

Damit sich die Verwaltung möglichst früh ein umfassendes Bild über den notwendigen Anpassungsbedarf machen kann, wurde den Vernehmlassungsunterlagen zur Neuregelung der Zugriffsrechte von fedpol, des DAP-VBS und der kantonalen Einbürgerungsbehörden ein Fragebogen beigelegt, der die Vernehmlassungsteilnehmer veranlassen soll, allfällige (zusätzliche) Änderungswünsche im Strafregisterbereich schon jetzt anzumelden. Die Auswertung dieses Fragebogens wird jedoch getrennt von der aktuellen Vernehmlassung erfolgen. Die darauf basierenden Umfrageergebnisse werden daher dereinst im Vernehmlassungsbericht zum aktuellen Vorentwurf nicht ausgewiesen; sie dienen lediglich der Vorbereitung des nachgelagerten, umfassenden Revisionsprojektes.