Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/100: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Online-Zugriffe VOSTRA) · 20 Seiten
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3.4.2 Verhütung von Straftaten (Art. 367 Abs. 2 Bst. cbis Ziff. 1)
Dieses Online-Zugriffsrecht ist zugeschnitten auf die Tätigkeit der Dienststelle "Operationen" des DAP-VBS, welche vor dem 1. Januar 2009 beim DAP des fedpol angesiedelt war.
Der Dienst Operationen des DAP-VBS trifft vorbeugende Massnahmen in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, gewalttätiger Extremismus, Handel mit radioaktiven Materialien und Technologietransfer (Art. 2 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, BWIS; SR 120). Der DAP-VBS führt konzentrierte Aktionen als präventive Operationen durch, die über den normalen Nachrichtendienst hinausgehen können. In Zusammenarbeit mit kantonalen Polizeistellen können auch längerfristige polizeiliche Aktionen als präventive Fahndungsprogramme durchgeführt werden (Art. 14 Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, VWIS; SR 120.2).
Die Daten werden aus folgenden Gründen benötigt:
- Bestätigung eines Verdachts: Im präventivpolizeilichen Bereich ist es unumgänglich, sich
über die verdächtigen Personen ausreichend informieren zu können, insbesondere auch ausserhalb der Bürozeiten.
- Verhinderung von parallelen Ermittlungen: Mit der Information über ein eröffnetes Verfah-
ren lassen sich parallele Ermittlungen vermeiden.
- Informationsvorsprung / Glaubwürdigkeitsprüfung bei Befragungen: Es werden Befragun-
gen durchgeführt, jedoch nicht wie in einem Ermittlungsverfahren, sondern auf „freiwilliger“ Basis. Der Befragte ist nicht verpflichtet, zu antworten oder sonstwie mitzuwirken.
- Schutz von verdeckten Ermittlern / Überprüfung des Täterumfeldes: Die Dienststelle Ope-
rationen arbeitet nicht mit eigentlichen V-Männern, sondern mit so genannten „Quellen“, d.h. Personen im Umfeld der Zielperson, die dem DAP-VBS Informationen zukommen lassen. Die Prüfung der Glaubwürdigkeit dieser Personen ist sehr wichtig. Sie dürfen ferner nicht in ein Strafverfahren verwickelt sein (damit sie sich nicht mit ihrer Tätigkeit als Quelle im Prozess zu rechtfertigen suchen).
3.4.3 Fernhaltemassnahmen und Ausweisungen (Art. 367 Abs. 2 Bst. cbis Ziff. 2)
Dieses Online-Zugriffsrecht ist seit dem 1. Januar 2009 zugeschnitten auf die Tätigkeit des sog. "Ausländerdienstes" des DAP-VBS. Vgl. zum Ganzen die Ausführungen vorne in Ziffer 3.3.7.
3.4.4 Unbedenklichkeitsanfragen (Art. 367 Abs. 2 Bst. cbis Ziff. 3)
Dieses Online-Zugriffsrecht ist neu zugeschnitten auf die Tätigkeit des Stabes des DAP-VBS, welcher im Auftrag ausländischer Sicherheitsbehörden Unbedenklichkeitsanfragen beantwortet.
Dabei handelt es sich um eine vor dem 1. Januar 2009 vom ehemaligen DAP von fedpol wahrgenommene Aufgabe im Verkehr mit dem Ausland. Auf Ersuchen eines ausländischen Dienstes wird ein Sicherheitscheck von Schweizerinnen oder Schweizer oder dauerhaft in der Schweiz wohnhafte ausländische Personen durchgeführt, um diesen die Mitarbeit an klassifizierten ausländischen Projekten (oder Anstellungen) zu ermöglichen.
Die Vornahme dieser Sicherheitschecks ist aktuell in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe t der Verordnung über das Staatsschutz-Informationssystem (SR 120.3) geregelt. Der DAP-VBS stützt diese Tätigkeit auf Artikel 17 Absatz 3 Buchstaben c BWIS. In der Vergangenheit wurde diese Rechtsgrundlage jedoch von verschiedener Seite in Frage gestellt. Deshalb soll im