Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/100: Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Online-Zugriffe VOSTRA) · 20 Seiten
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− Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Ausdruck "Gerichtspolizei" heute in einem viel
umfassenderen Sinne verwendet. Er deckt den ganzen durch die StPO geregelten Ermittlungsbereich zur Verfolgung von Straftaten ab und wird somit als Gegenstück zur Sicherheitspolizei verstanden (welche der Gefahrenabwehr dient und nach wie vor in Polizeigesetzen geregelt ist).
Da fedpol auch in der Phase der Untersuchung (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) aktiv ist, stellt die Formulierung der Zweckbestimmung gemäss Artikel 367 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 2 VE-StGB klar, dass die Zugriffskompetenz für das gesamte Vorverfahren gilt.
Das in Artikel 367 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 2 VE-StGB geregelte Online-Zugriffsrecht ist zugeschnitten auf die Haupttätigkeit der Bundeskriminalpolizei (BKP). Konkret geht es um die drei Geschäftsbereiche "Ermittlungen Zweigstellen"10, "Ermittlungen Mitte"11 und "Ermittlungen Spezialeinsätze"12 sowie um die "BKP-Ermittlungsoffiziere"13.
Die Bundeskriminalpolizei (BKP) führt Ermittlungen durch in den Bereichen, welche in der Kompetenz des Bundes liegen (Art. 336 und 337 StGB; bzw. neu: Art. 23 und 24 StPO) sowie in zugewiesenen Bereichen gemäss Nebenstrafgesetzgebung (Betäubungsmittelgesetz; SR 812.121). Dies umfasst insbesondere die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerstkriminalität in den Bereichen der organisierten Kriminalität, der Terrorismusfinanzierung, der Geldwäscherei sowie der Wirtschaftskriminalität, aber auch Verfahren in den Bereichen des Staatsschutzes (Beispiele: Sprengstoffdelikte, Korruption, Falschgelddelikte, Genozid). Zu diesem Zweck können die polizeiüblichen Instrumente wie z.B. Observation, verdeckte Ermittlung und Zielfahndung eingesetzt werden. Sie gewährleistet zudem den Vollzug von Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland, die in die Bundeskompetenz fallen.
Der Zweck der Datenerhebung in VOSTRA ist letztlich die Verfolgung von Straftaten. Die Daten aus VOSTRA dienen der Erhärtung eines Tatverdachts, der Verhinderung von parallelen Ermittlungen, dem Informationsvorsprung und der Glaubwürdigkeitsprüfung bei Befragungen sowie dem Schutz von verdeckten Ermittlern (Überprüfung des Täterumfeldes).
3.3.4 Informationsvermittlung an Interpol (Art. 367 Abs. 2 Bst. c Ziff. 3)
Dieses Online-Zugriffsrecht ist zugeschnitten auf die Tätigkeit der Abteilungen "Einsatzzentrale", "Internationale Polizeikooperation" und "Koordination" des Geschäftsbereichs "Ermittlungen Internationale Polizeikooperation" der Bundeskriminalpolizei (BKP). Faktisch sind diese Zugriffsrechte heute allerdings bei der Einsatzzentrale (EZ) zentralisiert, wobei sie rechtlich gesehen auch von jeder Abteilung separat und selbständig wahrgenommen werden könnten.
Die Abteilung Einsatzzentrale und die Abteilung Koordination sind Drehscheiben für den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch mit in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Sie führen die Aufgaben des Nationalen Zentralbüros Interpol aus und tätigen erste polizeiliche Vorabklärungen. Sie koordinieren interkantonale und internationale Ermittlungen.
10 Dazu zählen die Abteilungen: Ermittlungen Lausanne, Ermittlungen Zürich, Ermittlungen Lugano.
11 Dieser ist aufgeteilt in die drei Abteilungen: Ermittlungen Bern, Ermittlungen Staatsschutz, Ermittlungen Terrorismus.
12 Dieser besteht aus den drei Abteilungen: Ermittlungen Forensik/Informatik, Ermittlungen Spezialeinsätze, Observation.
13 Die Ermittlungsoffiziere sind für die abteilungsübergreifende Koordination und Steuerung von Verfahren zuständig. Sie sind Ansprechpartner für die Bundesanwaltschaft und können dort die Eröffnung von Ermittlungsverfahren beantragen. Sie stellen zudem den Informationsaustausch mit dem DAP und anderen Bundesstellen sicher.