Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 21 Seiten

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1.1.5 Internationales Umfeld

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Deutschland)

Die 1967 gegründete Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verfolgt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf Bundesebene das Ziel, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen.14 Die BZgA ist Trägerin vieler Gesundheitsförderungs- und Präventionsprojekte und unterstützt darüber hinaus zahlreiche Institutionen in der Durchführung eigener Projekte. Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:

- Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung;

- Aus- und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und - aufklärung tätigen Personen;

- Koordination und Förderung der gesundheitlichen Aufklärung und der Gesundheitserziehung im Bundesgebiet;

- Zusammenarbeit mit dem Ausland.

Fonds Gesundes Österreich

1998 wurde der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) als bundesweite Kontakt- und Förderstelle für Gesundheitsförderung und Prävention auf der Basis des Gesundheitsförderungsgesetzes gegründet.15 Er unterstützt in der Gesundheitsförderung praxisorientierte und wissenschaftliche Projekte, den Aufbau von Strukturen, sowie die Fortbildung und Vernetzung. Dazu kommen andere wichtige Aufgaben: Durch Information, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit soll das Bewusstsein möglichst vieler Menschen zu Gesundheitsförderung und Prävention gestärkt werden. Als zentrale Institution in Sachen Gesundheitsförderung unterstützt der FGÖ auch die Aktivitäten der vielfältigen österreichischen Selbsthilfe-Szene.

Seit dem 1. August 2006 ist der Fonds neben dem Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen und dem Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen einer von drei Geschäftsbereichen der Gesundheit Österreich GmbH. Als Gremien wurden ein Kuratorium, ein Fachbeirat und eine Geschäftsstelle eingerichtet.

Europäische Kommission: Exekutivagentur zur Umsetzung des Gemein-

schaftsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Am 1. Januar 2005 wurde basierend auf dem Entscheid der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2004 (2004/858/EG) die «Exekutivagentur für das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit» (Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm oder Public Health Executive Agency, PHEA) für einen Zeitraum von 6 Jahren mit dem Auftrag eingerichtet, das mehrjährige «Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 (Public-Health-Programm, PHP)» zu verwalten (siehe dazu auch Ziffer 1.5.2 des Erläuternden Berichts über ein neues Bundesgesetz über Prävention und

14 Vgl. dazu S. Weinbrenner et al. (Hrsg.), 2006, Länderbericht Deutschland, in: Gesundheitsförderung im europäischen Vergleich, 54.

15 Vgl. dazu S. Weinbrenner et al. (Hrsg.), 2006, Länderbericht Österreich, in: Gesundheitsförderung im europäischen Vergleich, 99 ff..