Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 21 Seiten
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Übersicht
Ausgangslage
In diesem Bericht wird das neue Gesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung (Institut) erläutert. Es regelt die Organisation des Instituts sowie die Steuerung und Aufsicht durch den Bund. Das Gesetz ist als reiner Organisationserlass ausgestaltet. Die Aufgaben des Instituts, die Vorgaben für die Gewährung von Beiträgen und die Kompetenzabgrenzungen zu den übrigen Verwaltungseinheiten des Bundes werden im neuen Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) geregelt.1
Organisation des Instituts
Der vorliegende Vorentwurf hat zum Ziel, eine dezentrale Verwaltungseinheit des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit zu schaffen, die den Corporate-Governance-Grundsätzen des Bundesrates entspricht. Zum Organisationsrecht gehören die Steuerung und Aufsicht durch den Bund.
Möglichkeit des Übergangs der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz in das Institut
Die nach geltendem Recht gestützt auf Artikel 19 Krankenversicherungsgesetz von Kantonen und Versicherern gegründete Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz soll in das neue Institut überführt werden. Der Stiftungsrat von Gesundheitsförderung Schweiz hat sich am 14. März 2008 im Grundsatz für eine Überführung ausgesprochen. Die genauen Modalitäten der Vermögensübertragung werden in einem Übergangsvertrag gemäss den Rahmenbedingungen des Fusionsgesetzes festzulegen sein.
1 Es ist vorgesehen, die beiden Erlasse nach der Vernehmlassung in einem Gesetz zusammenzuführen.