Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/22: Rahmenvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts sowie über die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum · 17 Seiten

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Im folgenden Bericht geht es um die Genehmigung des neuen Rahmenvertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein.

1.2 Ablauf der Verhandlungen

Im Jahre 2006 kamen Vertreter des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, des Kantons St. Gallens und des liechtensteinischen Ausländer- und Passamts mehrmals zusammen, um die bisherige enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Ausländerbereich unter Berücksichtigung der künftigen Kooperation unter Schengen zu diskutieren. Dabei wurde klar, dass die heutigen rechtlichen Grundlagen für die bilaterale Zusammenarbeit in besagtem Bereich nicht nur wegen der Inkraftsetzung von Schengen sondern auch aufgrund des neuen AuG angepasst werden muss. In diesem Sinne waren sich beide Seiten einig, dass die bestehenden 63er-Vereinbarungen, welche teilweise veraltet sind, sowie die Vereinbarung von 1994 und die Notenaustausche aus den Jahren 2003 und 2004 durch einen neuen Rahmenvertrag ersetzt werden sollten. Am 21. Dezember 2006 verabschiedete der Bundesrat ein entsprechendes Verhandlungsmandat. Nebst Vertretern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (Federführung Bundesamt für Migration) und des Kantons St. Gallen kamen neu auch Vertreter aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement, namentlich dem Grenzwachtkorps (GWK), dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, namentlich der Direktion für Völkerrecht, und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement, namentlich dem Staatssekretariat für Wirtschaft dazu, da bestimmte Regelungen des neuen Rahmenvertrages in die Zuständigkeit dieser Departemente fallen. Am 25. Juni 2007 trafen sich Vertreter der obgenannten Departemente mit Vertretern des liechtensteinischen Ausländer- und Passamts, des liechtensteinischen Amts für auswärtige Angelegenheiten sowie der liechtensteinischen Landespolizei zu einer ersten Verhandlungsrunde. Bis zur Paraphierung des Rahmenvertrages, die am 24. Juni 2008 in Bern stattfand, bedurfte es fünf Verhandlungsrunden. Das genaue Datum der Unterzeichnung ist noch nicht bekannt. Die Unterzeichnung soll jedoch noch vor der Inkraftsetzung von Schengen in der Schweiz vorgenommen werden.

Der Rahmenvertrag wird schliesslich erst in Kraft treten, wenn der Schengen-Besitzstand im Verhältnis zu beiden Vertragsstaaten vom Rat der EU in Kraft gesetzt worden ist. Nach heutigem Kenntnisstand können zum genauen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Es kann als sicher gelten, dass die Inkraftsetzung von Schengen für Liechtenstein später erfolgen wird als für die Schweiz, da die Beitrittsprotokolle Liechtensteins zum DAA und SAA noch der Ratifizierung durch alle Vertragsparteien bedürfen und Liechtenstein daran anschliessend die Evaluation zu durchlaufen hat.

2 Inhalt des Rahmenvertrages

2.1 Konzeption

Nebst einer ausführlichen Präambel beinhaltet der Rahmenvertrag fünf Abschnitte. Der erste Abschnitt betrifft die allgemeinen Bestimmungen, der zweite enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens und der Einreise, der dritte Bestimmungen über die Zusammenarbeit im Bereich des Aufent-