Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 33 Seiten
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der Gebirgskantone sowie die CSP und die meisten Vereinigungen der Elektrizitätswirtschaft und deren Mitglieder. Sie bemängeln insbesondere eine ungenügende Berücksichtigung der Nutzungsinteressen der Wasserkraft sowie der wohlerworbenen Rechte der Kraftwerksinhaber.
In mehreren Stellungnahmen wird verlangt, die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen mit der Gesetzesrevision bekannt zu geben oder zumindest im erläuternden Bericht konkreter zu umschreiben und die Berechnungen zu den Auswirkungen der Sanierungsmassnahmen darzulegen (SO, GR, OW, ZH, SH, EnDK, RKGK).
3.1 Kantone, Konferenzen und Vereinigungen der Kantone
Die Mehrheit der an der Vernehmlassung teilnehmenden Kantone beurteilt die Vorlage generell positiv (Zustimmung oder Zustimmung mit Einschränkungen, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SH, SO, TG, UR, ZG, ZH). Lediglich 2 Kantone (SG, VD) beantragen der UREK-S, auf die Vorlage zu verzichten und schlagen die Ablehnung der VI „Lebendiges Wasser“ ohne Gegenentwurf vor. 4 Kantone (AR, GR, OW, VS) lehnen den Gegenentwurf in der vorliegenden Form ab und schliessen sich den Stellungnahmen der EnDK und RKGK an. 3 Kantone (AI, BE, TI) beurteilen ihn in gewissen Teilen als positiv, in anderen als negativ. Die grosse Mehrheit der Kantone begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen in den Bereichen Revitalisierung, Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt und Finanzierung. Sie äussern sich jedoch insgesamt sehr unterschiedlich zur Lockerung der Mindestrestwasserbestimmungen. Für 12 Kantone gehen diese zu weit. 6 Kantone (AI, BS, FR, GE, GL, UR) beurteilen die Lockerung als angemessen, während sie für 4 Kantone (AR, GR, OW, VS) zu wenig weit geht.
10 Kantone (BE, FR, GR, NE, NW, OW, SH, TI, UR, VS) sowie die EnDK und RKGK fordern zur Wahrung der wohlerworbenen Rechte eine vollständige Entschädigungen für die durchzuführenden Massnahmen bei Kraftwerken.
Weiter verlangen einige Kantone:
• eine Stärkung und Beschleunigung der Revitalisierungen (10 Kantone)
• die Festlegung des Revitalisierungsbedarfs und dessen Berücksichtigung bei der Raum-
planung (5 Kantone)
• die Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft (5 Kantone), des Grundwasser-
schutzes (3 Kantone) und des Hochwasserschutzes (3 Kantone) bei der Revitalisierungpflicht
• die Berücksichtigung des Raumbedarfs der Gewässer bei allen wasserbaulichen Eingrif-
fen (5 Kantone)
• die Definition der Begriffe „Revitalisierung“ und „Renaturierung“ (7 Kantone)
• eine Abstimmung von Massnahmen in den Bereichen Schwall und Sunk sowie Geschiebe
mit den Kraftwerksbetreibern (6 Kantone)