Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 33 Seiten
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1 Ausgangslage
Gegenstand der Vernehmlassung ist der Vorentwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) für einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“, der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 07.492 „Schutz und Nutzung der Gewässer“ erarbeitet wurde,
Der Vorentwurf umfasst Änderungen des Bundesgesetzes vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz; GSchG; SR 814.20), des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (WBG; SR 721.100) und des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0). Die UREK-S hat den Vorentwurf am 18. April 2008 gutgeheissen und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen.
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 30. April 2008 eröffnet und dauerte bis zum 30. Juni 2008. Für den vorliegenden Bericht sind sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt worden, welche bis am 7. Juli 2008 eingegangen sind.
2 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen
Mit dem Schreiben des Kommissionspräsidenten vom 30. April 2008 wurden 157 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen (vgl. Tabelle 2-1).
Bis zum 7. Juli 2008 sind insgesamt 110 Stellungnahmen eingegangen, wovon 81 von eingeladenen Vernehmlassern eingereicht wurden. Von den insgesamt 157 Eingeladenen haben 76 keine Stellungnahme abgegeben. Zwei Vernehmlassungsadressaten haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1 29 Vernehmlasser haben von sich aus, d.h. ohne Einladung, eine Stellungnahme eingereicht. Einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen nach Typen der Adressaten gibt die Tabelle 2-1 oder die Gesamtübersicht über die einzelnen Vernehmlasser im Anhang.
1 Associazione consumatrici della Svizzera italiana (ASCI), Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).