Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 33 Seiten
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• Bessere Berücksichtigung der Interessen der Wassernutzung
• Bessere Respektierung der wohlerworbenen Rechte
• Ablehnung der Lockerung der Restwasserbestimmungen einerseits, Forderung nach wei-
tergehenden Lockerungen andererseits
4 Revitalisierung
41 Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich positiv zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und begrüssen grundsätzlich die neuen Bestimmungen über die Revitalisierung (Art. 38a, Art. 62b und Art. 68 Abs. 4 GSchG). Zu den Befürwortern zählen 16 Kantone, 1 Vereinigung der Kantone, 3 Politische Parteien, 10 Verbände und Vereine, 11 Umweltschutzorganisationen sowie 2 weitere Vernehmlasser.
Je 5 Kantone fordern eine Stärkung und Beschleunigung der Revitalisierungspflicht durch die Erarbeitung von Revitalisierungsprogrammen (TG, SO, GL, BE, NE) oder die Einführung einer Revitalisierungsfrist (GE, SH, BS, FR, ZH), die Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft (NE, FR, VS, OW, TG) und die Berücksichtigung des Gewässerraums bei allen wasserbaulichen Eingriffen (SO, BE, JU, NE, UR). Die Kantone TG, SO, BE und GE verlangen zudem die Festlegung des Revitalisierungsbedarfs und dessen Berücksichtigung bei der Raumplanung. Insgesamt 7 Kantone und die RKGK verlangen eine verlässliche Definition und Abgrenzung der im Bereich "Revitalisierung der Gewässer" beabsichtigten Massnahmen. Vier Kantone (AG, GL, BE, ZH) beantragen eine Erleichterung des Raumerwerbs im bäuerlichen Bodenrecht. Jeweils 3 Kantone verlangen die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes, der Trinkwassergewinnung und der Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit. Weiter wird die Formulierung „mit verhältnismässigem Aufwand“ (Art. 38a Abs. 1 GSchG) von mehreren Vernehmlassungsteilnehmern als zu wenig klar kritisiert. 5 Kantone schätzen die vorgesehenen Mittel als zu knapp ein (SO, BE, JU, FR, TG). Schliesslich schlagen 3 Kantone vor, die Revitalisierung im WBG zu regeln (TG, BE, AR).
Drei Parteien (SP, GPS, CSP) beurteilen die für die Revitalisierungsmassnahmen vorgesehenen Mittel als zu knapp und veranschlagen ein höheres langfristiges Revitalisierungsziel.
Die Umweltschutzorganisationen begrüssen nebst der Revitalisierungspflicht insbesondere die flankierenden Massnahmen zu Gewässerraumsicherung, extensiver Pflege, Landumlegung und Finanzierung. Sie stufen den Revitalisierungsbedarf jedoch höher und die vorgesehenen Mittel somit als zu tief ein.
Die neuen Bestimmungen über Revitalisierung werden in ihrer Gesamtheit nur von 2 Vernehmlassern ausdrücklich abgelehnt (Prométerre sowie Kanton SG, der die Einführung einer Revitalisierungspflicht der Kantone im Bundesrecht grundsätzlich ablehnt) und von 9 Akteuren sowohl positiv als auch negativ beurteilt (GR, JU, TI, VS, RKGK, SBV-SSE, SBV-USP, ACE, EF). Die Kraftwerke und die restlichen energiepolitischen und -technischen Organisati-