Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 33 Seiten

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onen äussern sich nicht speziell zum Thema Revitalisierung. Der SBV-USP sowie Prométerre kritisieren ausserdem die fehlende Rücksicht auf besonders wertvolle Produktionsflächen (Fruchtfolgeflächen).

5 Verminderung von Schwall und Sunk und Reaktivierung des Geschiebehaushaltes

Die neuen Bestimmungen zu Schwall und Sunk (Art. 39a und Art. 83a GSchG) werden von insgesamt 8 Vernehmlassungsteilnehmern (BS, UR, BPUK, 4 Verbände und Vereine, KSD) vollständig und von 46 (AG, AI, FR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, ZG, ZH, SVFA, CVP, FDP, GPS, SP, 7 Verbände und Vereine, 5 energiepolitische und -technische Organisationen, 14 Umweltschutzorganisationen und die Gruppe der Kraftwerke) mit gewissen Einschränkungen unterstützt. Konkret werden folgende Forderungen geäussert:

• eine bessere Interessenabwägung von Schutz und Nutzung der Gewässer bei den vorge-

sehenen Massnahmen

• die bessere Wahrung der wohlerworbenen Rechte

• eine generelle Beschränkung auf bauliche Massnahmen einerseits und die Aufhebung der

Priorisierung baulicher Massnahmen bei bestehenden Kraftwerken andererseits

• eine Pficht zur Abstimmung der Massnahmen mit den jeweiligen Kraftwerksbetreibern

• die Streichung des Verweises auf die „Verhältnismässigkeit des Aufwands“ in Art. 39a

Abs. 2 Bst. b GSchG

• eine Berichterstattung bezüglich Fortschritt der Wasserkraftsanierungen lediglich alle 5

Jahre

Die Umweltschutzorganisationen beurteilen ausserdem eine 20-jährige Sanierungsfrist als zu lange und die veranschlagten Kosten als zu tief.

8 Vernehmlassungsteilnehmer (BE, GR, VS, EnDK, RKGK, 2 energiepolitische und - technische Organisationen und 1 weiterer Vernehmlasser) äussern in ihren Stellungnahmen sowohl positive als auch negative Elemente betreffend die neuen Bestimmungen. EnDK und RKGK verlangen eine verlässliche Definition und Abgrenzung der im Bereich Schwall und Sunk beabsichtigten Massnahmen (insb. betreffend die Frage, welche Verhältniszahlen betreffend Schwall/Sunk in die Verordnung aufgenommen werden), eine vollumfängliche Entschädigung der Kosten für die Massnahmen zur Respektierung der wohlerworbenen Rechte sowie eine Gewährleistung, dass Zusatznutzungen der neuen Ausgleichsbecken zur Pumpspeicherung ohne Konzessionsänderung möglich sind.

6 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die neuen Regelungen zu Schwall und Sunk ab (TI, SBV-SSE, Swissmem, AVES, FME, SATW). Sie stellen sich insbesondere gegen betriebliche Massnahmen bei den Wasserkraftwerken und verlangen die ausdrückliche Verankerung der wohlerworbenen Rechte und deren Respektierung.