Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 33 Seiten
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gung von Schutz und Nutzung der Gewässer und unter Respektierung der wohlerworbenen Rechte saniert werden müssen. Der Kanton BE kritisiert die Unklarheit der verwendeten Begriffe und Kriterien (z.B. „ausgeglichener Geschiebehaushalt“) und stellt die grundsätzliche Frage, ob die Bestimmungen nicht eher in der Wasserbaugesetzgebung aufgenommen werden sollten.
9.10 Art. 15abis (neu) und 15b Abs. 1 Bst. d (neu) und Abs. 4 erster Satz EnG (Finanzierung Wasserkraftsanierung)
• Abs. 1 dieses Artikels stimmen 29 Akteure mit Einschränkungen zu (NW, SH, OW, NE,
FR, GR, VS, EnDK, SVFA, RKGK, SP GPS, SWV, SFV, swisselectric, VSE, die Kraftwerke, AV, SVU, SBG, EFNW, 8 Umweltschutzorganisationen). Einzig der Kanton Tessin spricht sich dagegen aus. Die restlichen Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich nicht spezifisch zu diesem Absatz. Die Einschränkungen beziehen sich auf die Respektierung der wohlerworbenen Rechte (volle Entschädigung) und darauf, dass nicht nur die Massnahmen sondern auch deren Planung zweckgebunden finanziert und dadurch die Kantone entlastet werden sollten.
• Abs. 2 von Art. 15abis EnG wird von 17 Vernehmlassern abgelehnt (NW, SH, OW, NE,
FR, TI, GR, VS, EnDK, RKGK, SAB, SWV, 4 energiepolitische und –technische Organisationen und die Kraftwerke), welche sich für dessen Streichung aussprechen. Die ablehnenden Akteure betonen, dass eine Abstufung anhand eines Kriterienkatalogs im Widerspruch zum Schutz der wohlerworbenen Rechte stehe. Eine ausdrückliche Zustimmung zu diesem Absatz wird nicht geäussert, wohl zum Artikel generell.
Art. 15b Abs. 1 Bst. d und Abs. 4 stimmt die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer mit Einschränkungen zu, die Kantone und ihre Konferenzen und Vereinigungen äussern sich kaum zu dieser Bestimmung. Einzig der Kanton Zug, Swissmem, SGCI, AVES und die SBB erklären sich mit dem vorgesehenen Finanzierungsmechanismus nicht einverstanden und lehnen die Änderung ab. Die FDP befürchtet aufgrund des Zuschlags eine weitere Verteuerung von klimafreundlichem Strom.
Diverse Umweltschutzorganisationen, SVFA, SP, SFV, SVFA und TS fordern eine Erhöhung des maximalen Zuschlags auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze von jetzt max. 0.1 Rp./kWh auf 0.2 oder 0.3 Rp./kWh. EAWAG und PUSCH verlangen eine erneute Überprüfung der Kostenberechnung für die Massnahmen nach Art. 83a und 83b GSchG. Je nach deren Ergebnis wäre ihrer Ansicht nach ebenfalls eine Erhöhung des Zuschlags in Betracht zu ziehen.
Einige energiepolitische und –technischen
Organisationen (swisselectric, VSE, EFNW), SWV und die Kraftwerke verlangen schliesslich eine zeitliche Beschränkung des Zuschlags auf 10 Jahre mit dem Argument, dass dadurch ein zielgerichteter und effizienter Umgang mit den vorhandenen Mittel sichergestellt werde.