Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/60: 07.492 Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) · 33 Seiten
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Die erwähnten Einschränkungen betreffen einerseits die vorgesehenen 40 Mio. CHF an Bundesmitteln, welche von 5 Kantonen (SO, BE, JU, FR, TG), CSP, GPS, SFV, TS und 11 Umweltschutzorganisationen als zu knapp bemessen beurteilt werden (dies auch im Hinblick auf einen verkürzten Zeitraum für die am dringlichsten durchzuführenden Revitalisierungsmassnahmen). Andererseits fordern CSP, SFV und 10 Umweltschutzorganisationen, dass der Bund die globalen Abgeltungen nur bei einer fristgemässen Durchführung und Planung der Revitalisierungsmassnahmen gewährt.
Der Kanton Zug bemerkt, dass mit Art 8 WBG bereits ein Instrument der Programmvereinbarung zur Finanzierung von Revitalisierungen vorhanden sei und es durch die neuen Bestimmungen eine Überschneidung zweier Bundesgesetze gäbe. Ausserdem wird in einzelnen Stellungnahmen der Hinweis gemacht, dass das WBG, was den Schutz von Lebensräumen betrifft, mit dem GSchG und dem BFG in Einklang zu bringen sei.
8 Finanzierung Wasserkraftsanierung (Massnahmen bei Kraftwerken)
Den für die Finanzierung der Wasserkraftsanierung vorgesehenen Änderungen des EnG (Art. 15abis und 15b EnG) stimmen 6 Vernehmlassungsteilnehmer (BS, UR, ZH, CVP, ANS und SFV) vollständig und 22 (FR, GE, GL, NE, NW, SH, SO, TI, VS, SVFA, SP, FSU, SWV, swisselectric, VSE, die Kraftwerke, IGEB, AV, FLS, PUSCH, SVU und EAWAG) mit Einschränkungen zu. In 17 Stellungnahmen (GR, EnDK, RKGK, FDP, economiesuisse, SAB, TS, ACE, EFNW, 7 Umweltschutzorganisationen und SATW) werden sowohl positive als auch negative Punkte erwähnt. 4 Akteure (ZG, SGCI, Swissmem und FRE) lehnen die Änderungen ausdrücklich ab, 3 (SG, AVES und SBB) mit Einschränkungen.
Economiesuisse, lehnt den geplanten Zuschlag auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze ab, sofern keine Ausnahmen für energieintensive Unternehmen gewährt werden, Demgegenüber fordern 15 Vernehmlasser aufgrund erwarteter höherer Kosten eine Erhöhung des Abgabesatzes auf 0.2 oder 0.3 Rp./kWh (SVFA, GPS, SP, SFV, TS, 10 Umweltschutzorganisationen). 23 Vernehmlassungsteilnehmer verlangen, dass die Kantone auch Beiträge für die Planung der Sanierungsmassnahmen erhalten (GL, GR, OW, NE, NW, SO, SVFA, RKGK, ENDK, GPS, SP, SFV, SGB, 10 Umweltschutzorganisationen).
10 Kantone (NW, SH, TI, BE, GR, OW, NE, UR, FR, VS), RKGK, EnDK, 5 energiepolitische oder –technische Organisationen, die Kraftwerke sowie 2 Vebände beurteilen die vorgesehenen Sanierungsmassnahmen zur Schwallreduktion und Reaktivierung des Geschiebehaushalts als Eingriff in die wohlerworbenen Rechte, da durch die Restwassersanierungen bereits einmal bis an die Substanz eingegriffen wurde. Sie fordern deshalb eine Entschädigung der vollen Kosten der von den Inhabern von Wasserkraftanlagen zu treffenden Massnahmen (100% Entschädigung).