Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 21 Seiten
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Erläuternder Bericht und Kommentar zum UIDG
Die Schweiz kann von den Erfahrungen in den anderen Ländern profitieren. Anders als in Frankreich und Belgien sollen in der Schweiz aber nur die Unternehmen und nicht auch die Betriebe mit einer UID versehen werden. Das erlaubt eine erhebliche Vereinfachung des UID-Systems. Auf die Einrichtung von nationalen Amtsschaltern soll ebenfalls verzichtet werden. Stattdessen sollen die erforderlichen Prozesse über die bereits bestehenden und institutionalisierten Verwaltungsstellen (Handelsregister, Steuern, AHV usw.) abgewickelt werden.