Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 21 Seiten

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Erläuternder Bericht und Kommentar zum UIDG

3.1.2.3 Überblick über die Kosten für den Bund

Aufgrund der bisherigen Berechnungen fallen beim Bund gewisse Einführungskosten von mehreren Millionen Franken an. Davon sind die gut 4.5 Millionen Franken des BFS bereits durch die IKT-Wachstumsreserve gedeckt. Die übrigen Kosten verteilen sich auf die wichtigsten Register des Bundes. Für den Betrieb muss mit Zusatzkosten von rund einer Million Franken pro Jahr gerechnet werden. Durch Synergieeffekte und Effizienzgewinne lassen sich jedoch erhebliche Nettoeinsparungen erzielen, was zu einer Payback-Periode von voraussichtlich 4 - 6 Jahren führt.

3.2 Finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

3.2.1 Nutzen

Angesichts der Tatsache, dass die Unternehmen einen grossen Teil ihrer Behördenkontakte mit den Kantonen und Gemeinden führen, ist es unerlässlich, dort ebenfalls die UID einzuführen. Nur so wird sichergestellt, dass alle – Bund, Kantone, Gemeinden und Wirtschaft – von den Vorteilen der UID profitieren können. Für die Kantone und Gemeinden gelten dabei grundsätzlich die gleichen Nutzenüberlegungen wie für den Bund (siehe Kapitel 3.1.1). Hier sind jedoch die Möglichkeiten eines effizienten Datenaustausches noch grösser, weil auch der interkantonale oder interkommunale Datenaustausch (beispielsweise im Bereich der Steuern oder der Sozialversicherungen) betroffen ist. Dass auf Stufe der Kantone ein Interesse an einer einheitlichen Identifikationsnummer für Unternehmen besteht, zeigt die Tatsache, dass die Kantone Genf, Waadt, Tessin und Basel Stadt, sowie die Stadt Zürich bereits eigene Unternehmensregister aufgebaut haben, bzw. deren Aufbau planen. Zudem sind die Kantone Uri und Luzern im Zusammenhang mit dem Registerharmonisierungsgesetz (RHG) daran, ihre Unternehmensregister zu harmonisieren. Ein kantonsübergreifender Nutzen kann aber erst nach schweizweiter Einführung der UID erreicht werden. Diese Projekte sind alle mit dem BUR koordiniert und können so die UID ohne grossen Aufwand übernehmen. Auch die entsprechenden Datenaustauschprozesse sind bereits vorhanden.

Bei den Kantonen und Gemeinden ist die Zuordnung eines Nutzens auf einzelne Amtsstellen noch schwieriger als beim Bund. Bei vollständig eingeführter UID darf aber von einem konservativ gerechneten Nutzenüberschuss von mehreren Millionen Franken pro Jahr über alle Kantone und Gemeinden ausgegangen werden.

3.2.2 Finanzielle Auswirkungen

Die UID bringt den Kantonen und Gemeinden insbesondere dann massgebliche Einsparungen, wenn sie ihre internen Abläufe optimieren und die verfügbaren Daten optimal nutzen. Während der Einführungsphase müssen die Kantone und Gemeinden allerdings auch gewisse Investitionen tätigen. Analog zum Bund müssen die Informatiksysteme an die UID angepasst (Datenbank, Eingabemasken,

eventuell auch Schnittstellen oder Dokumente) und teilweise auch die Prozesse auf die UID abgestimmt werden.

Bei Amtsstellen der Kantone und Gemeinden, welche selten oder nur mit einer kleinen Anzahl Unternehmen Kontakt haben und die keine Daten mit anderen Amtsstellen austauschen, kann unter Umständen auf Anpassungen der Prozesse und der Informatik verzichtet werden. Im Sinne einer raschen, einfachen und kostengünstigen Einführung der UID werden für sie möglicherweise die angebotenen Internet-Abfragemöglichkeiten ausreichen. Dabei ist aber zu beachten, dass die manuelle Abfrage und der eventuell zusätzliche Medienbruch zu einer gewissen Erhöhung der Bearbeitungszeit führen können. Diese Stellen sind nicht von der Pflicht entbunden, die UID als Identifikator anzuerkennen.