Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 21 Seiten

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Erläuternder Bericht und Kommentar zum UIDG

3 Auswirkungen

Detaillierte Aussagen zu Kosten und Nutzen der UID für alle beteiligten Stellen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Diese werden für die Botschaft zum UIDG erarbeitet. Dabei wird auch eine Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) durchgeführt. Diese wird zusätzliche Informationen zu den verschiedenen Auswirkungen liefern. Im vorliegenden erläuternden Bericht sind deshalb nur qualitative Schätzungen, bzw. Grössenordnungen enthalten, welche in den nächsten Monaten mit den betroffenen Partnern diskutiert und konkretisiert werden müssen.

3.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Nutzen

Zurzeit existiert kein schweizweit einheitlicher Identifikator für Unternehmen. Dies erschwert die effiziente Nutzung der verfügbaren Daten in der Bundesverwaltung erheblich und führt zu Mehrkosten bei sämtlichen Beteiligten. Mit der UID kann einiges verbessert werden:

Einfacherer Datenaustausch innerhalb der Bundesverwaltung und mit den Kantonen

Viele administrative Datensammlungen entstanden in Zeiten, als die Informatik noch nicht in der Lage war, komplexe Datensammlungen effizient zu verwalten. Deshalb bestehen heute noch viele unterschiedliche Identifikationsnummern für Unternehmen. Dies erschwert den Datenaustausch und damit die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch zwischen Bund und Kantonen. Mit der UID kann die Verwaltung das Potential der bereits vorhandenen Daten, im Rahmen des gesetzlich erlaubten, besser ausnützen.

Aktuellerer Datenbestand

Falsche und veraltete Daten können zusätzliche Kosten verursachen. Sei dies, weil dadurch zusätzliche Abklärungen erforderlich sind, weil sich gewisse Aufgaben nur ungenügend wahrnehmen lassen oder auch durch zusätzlichen Aufwand wegen ungültigen Adressen. Die UID ermöglicht dank der eindeutigen und einheitlichen Identifikation der Unternehmen, neue Einträge und Datenänderungen nur einmal zu erfassen und innerhalb der Verwaltung rasch und effizient auszutauschen. Gewisse Informationen können bei Bedarf auch in gemeinsamen Datenbanken geführt werden und damit gleichzeitig mehreren Verwaltungsstellen zur Verfügung stehen.

Effizientere Prozesse

Ohne einheitliche Identifikationsnummer muss das Unternehmen Änderungen im Datenbestand bei verschiedenen Stellen melden. Diese Meldungen müssen von den Verwaltungsstellen jeweils individuell erfasst und zum Teil auch geprüft werden. Dies verzögert die Prozesse erheblich, erhöht die Kosten und ist fehleranfällig. Zudem müssen heute Meldungen von anderen Stellen (z.B. dem Handelsregister) teilweise noch manuell bearbeitet werden, weil nicht in allen Datenbanken der gleiche Identifikator geführt wird. Mit der UID können zahlreiche Prozesse effizienter gestaltet und damit die Amtsstellen und die Unternehmen entlastet werden.

Voraussetzung für E-Government

Der im Rahmen der E-Government-Strategie beschlossene Ausbau von E-Government soll wesentlich dazu beitragen, den Verkehr zwischen den Unternehmen und der Verwaltung zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren. Die eindeutige Identifikation der in den E-Government-Prozessen involvierten Teilnehmer ist eine grundlegende Voraussetzung, welche durch die UID erfüllt werden kann.

Der Nutzen der UID ist vielfältig und betrifft viele verschiedene Prozesse (z.B. Erfassung, Mutation, Abgleich, Austausch von Daten) in zahlreichen Stellen in der Bundesverwaltung. Selbst wenn der Effizienzgewinn für einen einzelnen Prozessschritt gering erscheint, ergibt sich wegen der grossen