Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 21 Seiten

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Erläuternder Bericht und Kommentar zum UIDG

1.2 Vorgeschichte

In seinem Bericht über die Förderung von Unternehmensgründungen vom 18. September 20001 beauftragte der Bundesrat das Eidg. Departement des Innern (EDI), das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidg. Finanzdepartement (EFD), unter der Leitung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) die inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer einheitlichen UID zu schaffen. Im Frühjahr 2001 wurde im Auftrag des Bundesrats eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, um Vorschläge für die Einführung einer UID zu erarbeiten.

Der Bundesrat bekräftigte am 6. Dezember 2006 seinen Willen mit seiner Botschaft zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags2 und beauftragte das EVD, zusammen mit dem EDI, dem EJPD, dem EFD und dem UVEK „[...] zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen und Kosten die einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer eingeführt werden kann“. Am 4. Juli 2007 stimmte der Bundesrat dem Vorschlag des EVD zu, das vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführte Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) als Referenzregister für die UID zu verwenden. Diese Entscheidung ermöglicht einerseits die Nutzung beträchtlicher Synergien und andererseits die Einführung der UID zu verhältnismässig geringen Kosten innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens. Der Bundesrat erteilte gleichzeitig dem EDI den Auftrag, bis Ende 2007 zusammen mit dem EFD, dem EJPD, dem EVD und der Bundeskanzlei (BK) ein Umsetzungskonzept für die Einführung der UID zu erstellen.

Mit seiner Zustimmung zum Umsetzungskonzept für die Einführung der UID beauftragte der Bundesrat am 20. Februar 2008 das EDI, die Nummer einzuführen und ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Fast zeitgleich wurde eine Motion des Nationalrats Luc Barthassat3 von beiden Räten angenommen, die unter anderem vom Bundesrat verlangt: „Die Schweiz braucht bis 2011 eine einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer für alle Bereiche des Behördenverkehrs: Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer, Handelsregister, Statistik usw.“ Dieser Forderung wird mit der Einführung der UID entsprochen. Ausserdem übernahm am 30. November 2007 der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz die UID als wichtige Voraussetzung in seine Liste priorisierter Vorhaben (Nr. B1.05).

Im Herbst 2008 lehnte das Parlament den Vorschlag ab, die Einführung einer UID in den Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2007 - 2011 aufzunehmen.

1.3 Ein Blick ins Ausland

Im Ausland verfügen einige Staaten bereits über eine einheitliche Identifikationsnummer für ihre Unternehmen. So gewährleistet sie unter anderem in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Polen, Schweden und Slowenien eine unkomplizierte Kommunikation zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung.

In Frankreich beispielsweise wurde die Identifikationsnummer bereits in den 1970er Jahren eingeführt. Neben den Unternehmen erhalten auch alle Betriebe eine Identifikationsnummer. Diese Nummern entsprechen den Schlüsselnummern des französischen Unternehmens- und Betriebsregisters, das vom französischen Amt für Statistik und Wirtschaftsforschung (INSEE) geführt wird. In Belgien wurde das einheitliche Nummerierungssystem erst 2003 geschaffen. Auch hier werden die Identifikationsnummern sowohl an alle Unternehmen als auch an deren Betriebe vergeben. In beiden Ländern wurden zudem Amtsschalter eingerichtet, um den Verkehr der Unternehmen mit der Verwaltung und die erforderliche Datenerfassung zusätzlich zu vereinfachen.

1 Bericht über die Förderung von Unternehmensgründungen [BBl 2000 5547] 2 Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren („Vereinfachung des unternehmerischen Alltags“) [BBl 2007 315] 3 07.3545 Motion Barthassat