Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 21 Seiten

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Erläuternder Bericht und Kommentar zum UIDG

Häufigkeiten ein beträchtlicher Nutzen. Bereits nach der Einführung der UID in den wichtigsten UID-Stellen, wird, selbst nach vorsichtigen Schätzungen, der Nutzen für die Bundesverwaltung grösser sein als die laufenden Kosten. Mit der vollständigen Einführung der UID in der öffentlichen Verwaltung wird sich dieser Nutzenüberschuss noch weiter erhöhen. Eine schwerpunktmässige Zuordnung des Nutzens auf einzelne Verwaltungsstellen ist aufgrund der breiten Verteilung der Wirkung eher schwierig vorzunehmen. Die UID ist somit als eine typische Infrastrukturleistung zu betrachten, welche verbesserte Rahmenbedingungen schafft.

3.1.2 Finanzielle Auswirkungen

3.1.2.1 Einführungskosten für die UID

Die Gesamtkosten für den Aufbau des UID-Systems setzen sich zusammen aus den Entwicklungs- und Einführungskosten beim BFS und den Kosten, die dezentral bei den verschiedenen UID-Stellen anfallen. Betroffen sind insbesondere die Aufbereitung der Datenbestände sowie die Anpassung der Prozesse und der Informatik. Die Aufbaukosten beim BFS umfassen die Erarbeitung der konzeptionellen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, den Aufbau der erforderlichen IT-Infrastruktur sowie die Aufbereitung des initialen Datenbestands. Sie betragen rund 4.5 Mio. Franken (2008-2010) und werden über die IKT-Wachstumsreserve des Bundes finanziert.

Die Anpassungskosten bei den zahlreichen UID-Stellen sind sehr unterschiedlich. Um diese Kosten insgesamt möglichst tief zu halten, ist eine Einführung der UID in zwei Schritten vorgesehen. Die wichtigsten Partner im UID-System (z.B. Handelsregisterämter, ESTV, AHV-Ausgleichskassen, SECO,

kantonale Landwirtschaftsämter und BLW) haben nach Inkrafttreten des UIDG zwei Jahre Zeit, die UID in ihren Datenbanken und Applikationen einzuführen, währenddem den übrigen Verwaltungsstellen eine Frist von fünf Jahren gewährt wird. Diese längere Frist ermöglicht es ihnen, die notwendigen Anpassungen im Rahmen einer periodischen Weiterentwicklung oder in Zusammenhang mit anderen vorgesehenen Erneuerungstätigkeiten durchzuführen. Dies führt zu deutlich tieferen Kosten.

Weitere Kostenreduktionen entstehen auch dadurch, dass zur Zeit in verschiedenen Bereichen Erneuerungsprojekte laufen oder vorgesehen sind (z.B. Steuerregister der ESTV, Register der Medizinalberufe des BAG, Agrarinformationssystem des BLW, Behördenregister der BK), die eine Einführung der UID ohne wesentliche Zusatzkosten ermöglichen. Trotzdem ist bei den UID-Stellen des Bundes - ohne BFS - mit Kosten von mehreren Millionen Franken zu rechnen. Durch längere Übergangsfristen bei der Umstellung, lassen sich diese Aufwände deutlich reduzieren. Deshalb sollen in begründeten Ausnahmefällen auch Fristverlängerungen durch den Bundesrat gewährt werden können.

3.1.2.2 Laufende Kosten für die UID

Die Benutzung des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) des BFS als Referenzregister ermöglicht bedeutende Synergien, welche die Kosten der Registerführung massgeblich senken. Die Verwaltung der UID direkt im BUR ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Das bedingt, dass für das UID-Register eine eigene Informatik-Infrastruktur betrieben werden muss, welche hohe Anforderungen bezüglich Datensicherheit und Verfügbarkeit erfüllt. Im Weiteren sind zusätzliche Aufgaben zur Kontrolle und Verwaltung der Daten sowie zur Information der UID-Einheiten wahrzunehmen. Ebenso ist die Unterstützung und Betreuung der UID-Stellen zu gewährleisten. Um den Betrieb des UID-

Registers ab 1. Januar 2011 sicherzustellen, werden im BFS zusätzliche Mittel von jährlich rund 1 Mio. Franken benötigt.

Die Einführung der UID führt bei den UID-Stellen in der Regel zu keinem nennenswerten Zusatzaufwand für den laufenden Betrieb bzw. dieser kann dank der Effizienzgewinne bei verschiedenen Verwaltungsprozessen direkt kompensiert werden.