Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 21 Seiten

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Erläuternder Bericht und Kommentar zum UIDG

3.2.2.1 Auswirkungen auf die Kantone

Aus Sicht der UID sind bei den Kantonen die Handelsregisterämter, die Steuerverwaltungen, die Anwalts- und Notariatsregister, die kantonalen Ausgleichskassen sowie die Landwirtschafts- und die Veterinärämter von grosser Bedeutung. Die dabei für die Kantone anfallenden Kosten werden jedoch im Vergleich zum entstehenden Nutzen gering ausfallen. Dies aus verschiedenen Gründen:

Die Handelsregister haben eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit der UID. Heute werden Informatiksysteme von zwei Anbietern verwendet. Dies erlaubt es, die notwendigen Anpassungen zentralisiert vorzunehmen und anschliessend in den Kantonen einzuführen. Für sämtliche Einheiten, welche im Handelsregister eingetragen sind, existiert bereits eine UID. Dadurch ist mit einem geringen Einführungsaufwand zu rechnen.

Die Anwalts- und Notariatsregister müssen rasch mit dem UID-Register verbunden werden, damit sich niemand unerlaubterweise als Anwalt oder Notar im UID-Register eintragen lassen kann. Die Mutationen in diesen Registern sind aber nicht besonders häufig. Deshalb können hier einfache Lösungen gefunden werden und es ist mit niedrigen Kosten zu rechnen.

Die kantonalen Ausgleichskassen sind insbesondere für die Erfassung der Selbstständigerwerbenden im UID-Register wichtig. Bereits laufende Datenabgleiche mit dem BUR erlauben eine vereinfachte Einführung der UID.

Die kantonalen Landwirtschaftsregister liefern Informationen zu den landwirtschaftlichen Betrieben. Dabei ist die Einführung der UID bereits in den Prozessen und Schnittstellen, welche im Rahmen des Programms Agrarsektor Administration (ASA2011) eingeführt werden, vorgesehen. Der zusätzliche Aufwand für die Landwirtschaftsämter ist gering und wird durch den zusätzlichen Nutzen im Bereich der Lebensmittel-, Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung mehr als kompensiert.

3.2.2.2 Auswirkungen auf die Gemeinden

Die meisten kleinen Gemeinden werden voraussichtlich auf eine rasche Anpassung verzichten können. Die Internetlösung des UID-Systems wird es ihnen ermöglichen, die Unternehmen rasch und einfach zu identifizieren. Somit fallen bei einem Grossteil der Gemeinden keine zusätzlichen Kosten an. Bei Städten und grösseren Gemeinden aber werden Anpassungen notwendig sein. Dabei wird aber allgemein eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt.

3.2.2.3 Zusammenfassung der Kosten für die Kantone und Gemeinden

Für sämtliche 26 Kantone und 2700 Gemeinden ist mit Investitionen von mehreren Millionen Franken zu rechnen. Für den laufenden Betrieb wird der Nutzen die Kosten deutlich übersteigen, so dass auch bei den Kantonen und Gemeinden von einer Payback-Periode von 4 - 6 Jahren ausgegangen werden kann.

3.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die Einführung der UID bringt keinerlei neue Verpflichtungen für die Unternehmen mit sich, sondern bedeutet für sie in erster Linie eine administrative Entlastung. Vor allem gibt ihnen die Einführung der UID die Möglichkeit, sich im schriftlichen und elektronischen Geschäftsverkehr mit der Verwaltung anhand einer einzigen Nummer zu identifizieren. Heutzutage erfolgt dies mittels einer Vielzahl spezifischer Nummern, welche für jeden administrativen Vorgang unterschiedlich sind. Ausserdem müssen die Identifikationsmerkmale nicht bei jedem neuen Behördenkontakt noch einmal erfasst werden, wodurch sich die Häufigkeit und die Dauer der Kontakte zwischen einem Unternehmen und den verschiedenen öffentlichen Verwaltungsstellen reduzieren lässt. Darüber hinaus ist die Möglichkeit, ein Unternehmen schnell, effizient und sicher zu identifizieren, nicht nur bei Verwaltungsvorgängen von grossem Nutzen, sondern auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. So können Unternehmen beispielsweise ihre Kunden- oder Lieferantendaten einfacher verwalten.