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Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 16 Seiten

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Betäubungsmittelsuchtverordnung

c. die übrigen Voraussetzungen zur diacetylmorphingestützten Behandlung sowie die Anforderungen an die behandlungsbeteiligten Fachpersonen und die Institution im Sinne der Verordnung erfüllt sind.

3 Die Bewilligung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie kann auf Gesuch hin erneuert werden.

4 Ausnahmsweise kann einer nicht spezialisierten Institution eine Bewilligung erteilt werden, wenn nur auf diese Weise die diacetylmorphingestützte Behandlung einer Patientin oder eines Patienten weitergeführt werden kann. Die Bewilligung wird auf die Aufenthaltsdauer der Patientin oder des Patienten befristet.

Art. 17 Entzug der Institutionsbewilligung

1 Die Institutionsbewilligung wird beim Wegfall der Voraussetzungen für die Erteilung entzogen.

2 Die Bewilligung kann jederzeit gestützt auf Artikel 6 und 14a Absatz 2 BetmG vom BAG entzogen werden.

Art. 18 Arztbewilligung

1 Das BAG erteilt Ärztinnen und Ärzten, welche zur Verschreibung von Betäubungsmitteln berechtigt sind, eine Bewilligung zum Bezug, Verwenden und Abgeben von Diacetylmorphin im Rahmen einer diacetylmophingestützten Behandlung, wenn sie über Erfahrung in der Behandlung von schwer heroinabhängigen Personen verfügen.

2 Die Bewilligung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie kann auf Gesuch hin erneuert werden.

Art. 19 Erlöschen der Arztbewilligung

Die Arztbewilligung erlischt, sobald die Bewilligungsinhaberin ihre oder der Bewilligungsinhaber seine Tätigkeit im Rahmen der diacetylmorphingestützten Behandlung aufgibt.

Art. 20 Entzug der Arztbewilligung

Das BAG entzieht dieArztbewilligung wenn die Ärztin oder der Arzt:

a. die Voraussetzungen für deren Erteilung nicht mehr erfüllt;

b. vorsätzlich oder wiederholt fahrlässig gegen das BetmG oder die dazu gehörenden Verordnungen verstossen hat;

c. es verlangt.

Art. 21 Patientenbewilligung

1 Das BAG erteilt einer Patientin oder einem Patienten eine Bewilligung zur diacetylmophingestützten Behandlung wenn: