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Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 16 Seiten
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Betäubungsmittelsuchtverordnung
Art. 31 Empfehlungen zur Qualitätssicherung
Das BAG erarbeitet Empfehlungen zur Qualitätssicherung in den Bereichen Prävention, Therapie und Schadenminderung. Es berücksichtigt dabei nationale Untersuchungen und Erfahrungen sowie internationale Empfehlungen.
Art. 32 Referenzlabor
1 Das Referenzlabor nach Artikel 29c BetmG wird vom BAG geführt.
2 Es erlässt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachgesellschaften und kantonalen Stellen Empfehlungen für die Qualitätssicherung beim quantitativen und qualitativen Nachweis von Betäubungsmitteln.
Art. 33 Nationale Beobachtungsstelle
1 Die Nationale Beobachtungsstelle zur Suchtproblematik wird vom BAG geführt.
2 Die Bundes- und kantonalen Stellen liefern der nationalen Beobachtungsstelle auf Anfrage die für sie nötigen Informationen und statistischen Daten.
Art. 34 Staatliche Cannabis-Agentur
Die staatliche Cannabis-Agentur nach Artikel 67 Betäubungsmittelkontrollverordnung vom ...6 (BetmKV) wird vom BAG geführt.
7. Kapitel: Kommission, Gebühren und Datenschutz
1. Abschnitt: Eidgenössische Kommission für Suchtfragen
Art. 35 Aufgaben
1 Die Eidgenössische Kommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
a. Sie berät den Bundesrat und die Bundesverwaltung in grundsätzlichen Fragen der Suchtpolitik und –problematik.
b. Sie beobachtet und analysiert die nationalen und internationalen Entwicklungen im Suchtbereich.
c. Sie erarbeitet Visionen und zukunftsorientierte Ideen für eine schweizerische Suchtpolitik.
d. Sie berichtet regelmässig über ihre Aktivitäten.
2 Sie ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig.
3 Sie kann Auskünfte über vorhandene Informationen bei den entsprechenden Bundesstellen einholen.
6 SR ...