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Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 16 Seiten
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Betäubungsmittelsuchtverordnung
d. sich grundsätzlich und fortgesetzt weigert, die Begleitbehandlungen durchführen zu lassen oder durchzuführen sowie sich allgemein der Betreuung verweigert;
e. den übrigen gesetzlichen oder institutionsinternen Bestimmungen zuwiderhandelt.
Art. 24 Information
Das BAG veröffentlich jährlich einen Bericht über die Durchführung und den Verlauf sowie die Entwicklung der diacetylmorphingestützten Behandlung.
Art. 25 Kontrolle
Das BAG kontrolliert die Inhaberinnen und Inhaber von Bewilligungen für die diacetylmorphingestützten Behandlung.
4. Kapitel: Ziele der Schadenminderung
Art. 26
Ziele der Schadenminderung sind:
a. den Gesundheitszustand von Patientinnen und Patienten mit suchtbedingten Störungen erhalten oder verbessern;
b. Patientinnen und Patienten mit suchtbedingten Störungen den Zugang zum Gesundheitssystem und zu den Sozialhilfestellen sichern;
c. Patientinnen und Patienten mit suchtbedingten Störungen über risikoärmere Konsumformen informieren;
d. den Eintritt in eine substitutions- oder abstinenzorientierte Therapie bei Patientinnen und Patienten mit suchtbedingten Störungen fördern;
e. bei Patientinnen und Patienten mit suchtbedingten Störungen die Motivation zur dauerhaften Abstinenz von psychoaktiven Substanzen fördern;
f. Schutz Dritter und des öffentlichen Raums vor negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Sucht.
5. Kapitel: Verbotene Betäubungsmittel
Art. 27 Gesuch für eine Ausnahmebewilligung
1 Das Gesuch für Ausnahmebewilligungen für den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung und das Inverkehrbringen von verbotenen Betäubungsmitteln (Art. 8 Abs. 5, 6 und 8 BetmG) muss folgende Angaben enthalten:
a. Personendaten des Gesuchstellers;