Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/92: Bundesgesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz; BuPG) · 23 Seiten
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Bericht Ergebnis Vernehmlassungsverfahren
Während der Preisbindungsherrschaft konnte laut Suissemusic festgestellt werden, dass die vom Verlag oder Importeur festgelegten Margen im Fachbuchbereich stetig sanken. Die gesetzliche Festlegung der Verkaufspreise könne in solchen Fällen dazu führen, dass ein Teil des Fachbuch-Angebots aus wirtschaftlichen Gründen im Handel nicht mehr angeboten würde.
3.2 Wichtige Eckpfeiler des Vorentwurfs
3.2.1 Geltungsbereich des Gesetzes
Art. 1 Zweck
Dieses Gesetz bezweckt, die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch zu fördern und möglichst vielen Endabnehmerinnen und Endabnehmern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten.
Art. 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für den Verlag, den Import und den Handel, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels, mit ungebrauchten und mängelfreien Büchern in den Schweizer Landessprachen.
JU, VD und ZG begrüssen den Geltungsbereich des Gesetzes wie er ist.
Für Suissemusic fehlt es an einer Limitierung des Geltungsbereichs. Der Verlag oder der Importeur könne den Verkaufspreis unabhängig der Marge festlegen, die er dem Handel zu gewähren gewillt sei. Da jedoch nur grosse Ketten von höheren Rabatten bei Verlagen oder Importeuren profitieren könnten, sei die Wirtschaftlichkeit bei den übrigen nicht mehr gegeben. Suissemusic schlägt vor, diejenigen Artikel von der Preisbindung auszunehmen, welche mit einem Rabatt von 25% oder weniger an den Detailhandel verkauft wurden.
Betreffend den Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs konzentrierten sich die Reaktionen vor allem auf den Ausschluss des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs, auf die Beschränkung des Geltungsbereichs auf Bücher in den Schweizer Landessprachen und auf den Minderheitsantrag betreffend Ausschluss von Lehrmitteln.
• Ausschluss des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr
CVP, EVP, FDP, Grüne und GLP begrüssen den Ausschluss des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich. Diese Vertriebsformen würden davon leben, billigere Preise anzubieten, weil sie den Service der normalen Buchhandlungen nicht bieten könnten (FDP). Ausländische Internethändler könnten sonst die höhere Zahlungsbereitschaft der Schweizer Kunden abschöpfen. Zudem entstünde ein gewisser wünschenswerter Druck auf die administrierten Preise in der Schweiz (EVP). Für die Grünen macht der Ausschluss aus Vollzugsgründen Sinn. Die GLP schätzt es, dass wenigstens ein Weg offen bleibe, um den aus der Buchpreisbindung resultierenden überhöhten Schweizer Preisen zu entkommen. Der inländische Buchhandel werde jedoch diskriminiert; dies zeige, wie unzeitgemäss eine Buchpreisbindung im Internet-Zeitalter sei. Auch BE, FR, SZ, CVP, IG DHS und Migros merken an, dass es bei einem Ausschluss des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs grössere Verlagerungen zu Bestellungen im Ausland geben dürfte, was laut SZ wohl kaum im Interesse des lokalen Buchhandels sei.
LU, SO, TG, UR, VS, SP, KV Schweiz, SGB, AdS, Asdel, Comedia, CP, CVAM, Klett und Balmer, KUB, Payot Libraire, SBVV, SESI, Suisseculture und SWIPS sprechen sich dafür
aus, den gesamten Internethandel in den Geltungsbereich einzuschliessen. Dessen Ausschluss würde zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zum Nachteil des inländischen Handels führen (SO, TG, KV Schweiz, AdS, Asdel, Comedia, CP, CVAM, Klett und Balmer, SBVV,
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