Entwurf_Leistungsvereinbarung_Pr_13-16
Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 19 Seiten
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Art. 33 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Vereinbarung gilt für die Kalenderjahre 2013 bis 2016. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem
Darlehensverzicht.
Leistungsvereinbarung [XXX AG] 2013–2016 Seite 16 von 19