Entwurf_Leistungsvereinbarung_Pr_13-16

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 19 Seiten

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Präambel:

1Diese Leistungsvereinbarung legt die gemeinsam vom Bund, [dem Kanton/den Kantonen …] (nachstehend „Besteller“) und der Infrastrukturbetreiberin [XXX AG] (nachstehend

„Unternehmen“) für die Jahre 2013–2016 erarbeiteten Ziele und Leistungen fest.

2Die mehrjährigen Zielvorgaben und die zwischen Bestellern und Unternehmen klar

getrennten Kompetenzen sollen effiziente unternehmerische Entscheide in einem

verlässlichen Rahmen fördern.

3Gleichzeitig mit dieser Leistungsvereinbarung geben die Besteller die Leistungen zur Erhaltung und Entwicklung der bestehenden Infrastruktur in Auftrag. Die zur Finanzierung der bestellten Infrastrukturleistungen notwendigen Mittel des Bundes werden in einem Verpflichtungskredit für die Jahre 2013–2016 bereitgestellt. Der Kanton YY sichert mittels eines verbindlichen Kreditbeschlusses bis spätestens Ende 2012 für die Jahre 2013–2016 seine Anteile wie folgt zu [für jeden Kanton wiederholen oder geeignet zusammenfassen]:

[…]

4[Nur für die betroffenen Unternehmen] Die Bestellung zur Erhaltung und Entwicklung der Infrastruktur ist auf die separat finanzierten Projekte, namentlich im Rahmen des FinöV-Fonds und des Infrastrukturfonds, abgestimmt.

5[Für Bahnen ohne Güterverkehr oder ohne Netzzugang durch Dritte, mindestens NStCM, LEB, TN, WB, FB, FW, FART und FLP] Die Bestimmungen zu Güterverkehr und Netzzugang sind vorsorglicher Natur. Sie sind anwendbar, sobald und soweit sich Interessenten für solche Verkehre zeigen.

1. Abschnitt: Gegenstand, Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen [= Art.

20 Bst. a KFEV]

Art. 1 Gegenstand

1Diese Leistungsvereinbarung legt im Sinne von Art. 20 der Verordnung vom 4. November 2009 über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (KFEV; SR 742.120) das Leistungsangebot und die dafür vorgesehenen Abgeltungen an die Sparte Infrastruktur des Unternehmens für die Jahre 2013–2016 verbindlich fest.

2Das Leistungsangebot beruht auf der verbindlichen und rechtsgültig unterzeichneten Offerte des Unternehmens vom [TT.MM.JJJJ]. Sie enthält:

a. eine qualitative und quantitative Umschreibung des Leistungsangebots und dessen Bezug

zur Marktentwicklung;

b. eine Mittelfristplanung und einen Investitionsplan über vier Jahre;

c. die aufgrund der Mittelfristplanung berechneten Indikatoren zur Leistungsmessung für die

Jahre 2013–2016;

d. die Begründungen für Abweichungen gegenüber bisherigen Planungen und der letzten

Jahresrechnung.

Leistungsvereinbarung [XXX AG] 2013–2016 Seite 2 von 19