Entwurf_Leistungsvereinbarung_Pr_13-16

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 19 Seiten

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c. Die offizielle Fahrplanpublikation für den gesamten öffentlichen Verkehr sowie die

öffentliche Fahrplansammlung;

d. Die mittel- bis langfristige Kapazitätsplanung für das Normalspurnetz (einschliesslich

sonderfinanzierter Projekte);

e. Der Betrieb einer zentralen Informationsplattform für die Kundeninformation;

f. Systemführerschaft ETCS für das Normalspurnetz;

g. Systemführerschaft und Dienstleistungen GSM-R für das gesamte Schweizer

Schienennetz;

h. Bau, Betrieb und Erhalt der für die Bahnstromversorgung des Normalspurnetzes

erforderlichen Unterwerke und Frequenzumformer;

i. Verantwortung für die schweizweite Netzplanung sowie den Bau, Betrieb und Erhalt der

132kV/16.7-Hz-Bahnstromversorgung für das Normalspurnetz.

4. Abschnitt: Zuteilung der Jahresbetreffnisse [= Art. 20 Bst. d KFEV]

Art. 13 Betriebsbeiträge

Die Besteller gewähren dem Unternehmen für die Jahre 2013–2016 die in Art. 16

festgelegten Betriebsbeiträge (Abgeltung Betrieb Infrastruktur).

Art. 14 Investitionsmittel

1Die Besteller gewähren dem Unternehmen für die Jahre 2013–2016 die in Art. 16

festgelegten Beiträge für die Abgeltung der Abschreibungen, einschliesslich der

Direktabschreibungen sowie die gleichenorts festgelegten bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen.

2Die Soll/Ist-Abweichung der Abschreibungen führt zusammen mit der Soll/Ist-Abweichung der Betriebskosten zu einem Spartengewinn oder -verlust, der nach Art. 67 EBG zu

verbuchen ist. Ungeachtet dessen ist die gesamte Liquidität aus der

Abschreibungsabgeltung für die Infrastrukturinvestitionen zu verwenden.

Art. 15 Verwendung der Investitionsmittel

1Diese Investitionsmittel dienen in erster Linie dazu, die Infrastruktur des Unternehmens in gutem Zustand zu erhalten und sie den Erfordernissen des Verkehrs und dem Stand der Technik anzupassen. Die Besteller finanzieren unter Beizug von Beiträgen Dritter für die Jahre 2013–2016 gemeinsam die Investitionen der konzessionierten

Infrastrukturunternehmen, um die Sicherheit, die Wirtschaftlichkeit sowie die

Leistungsfähigkeit zu erhöhen und dadurch den Betrieb des jeweiligen Netzes langfristig zu sichern.

2Grundlagen für die Beiträge der Besteller bilden die finanziellen und terminlichen Angaben in der vierjährigen Mittelfristplanung und die Liste mit den Investitionen oberster Priorität des Unternehmens. [Variante] Bei den folgenden Projekten, für die noch kein genehmigtes

Leistungsvereinbarung [XXX AG] 2013–2016 Seite 9 von 19