Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/85: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 21 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Konzeption und Koordination
Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes _________________________________________________
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
20. November 2012
Inhalt
A. Einleitung
B. Liste der Vernehmlassungsadressaten
C. Ergebnisse der Vernehmlassung
1. Zusammenfassung
2. Details zu den Stellungnahmen
A. Einleitung
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, den militärischen und Zivilschutzorganisationen, den Frauenverbänden sowie weiteren Organisationen und Institutionen zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Im Rahmen der letzten Teilrevision des BZG, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde das VBS am 8. September 2010 vom Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher die durch die Operation ARGUS aufgedeckten Mängel behoben werden können. Inhalt der Gesetzesvorlage soll insbesondere der Aufbau eines Datenführungssystems für den Zivilschutz und der Rahmen des Aufgebots für das Personal der für den Zivilschutz zuständigen kantonalen und kommunalen Stellen sein.
Das primäre Ziel der vorliegenden Gesetzesrevision ist es deshalb, unrechtmässige Schutzdienstleistungen bzw. den unrechtmässigen Bezug von EO-Leistungen zu verhindern. Mit den seit dem 1. Januar 2010 von den Ausgleichskassen gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) durchgeführten Plausibilitätskontrollen wurde bereits eine erste Massnahme ergriffen. Die Vorlage zu einer Teilrevision des BZG sieht nun zusätzliche Massnahmen vor, um künftig unrechtmässige Schutzdienstleistungen und EO-Bezüge zu verhindern. Im Rahmen des zu ändernden Rechts werden soweit notwendig das Bundesge-
1/21 Ident-Nr./Vers. 10012648339/01 Aktenzeichen: 241.1-07