Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/85: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 21 Seiten
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Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG)
Kanton AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH
Mit den vorgeschlagenen Änderungen und den neuen Kontrollmöglichkeiten grundsätzlich einverstanden. Die Schritte zur Einführung des PISA für den Zivilschutz werden begrüsst.
In den Kantonen gibt es derzeit verschiedene Systeme zur Zivilschutzkontrollführung. Der Bund hat für die Schnittstellen zwischen den kantonalen Systemen und PISA zu sorgen. Der Datenübertragungsprozess bzw. die Schnittstellen zwischen den kantonalen Systemen und PISA sowie allfällige Verpflichtungen der Kantone sind klar zu regeln. Entsprechende Hinweise fehlen.
Den Kantonen darf durch die Datenlieferung an den Bund kein zusätzlicher Aufwand entstehen. Die mit der Schaffung von Schnittstellen anfallenden Kosten sind vom Bund zu tragen.
AG, BE, BL, FR, JU, SO, TG zusätzlich: Im erläuternden Bericht soll auch auf die missbräuchlichen EO-Bezüge bei der Armee und auf das Missbrauchspotential beim Zivildienst hingewiesen werden.
Kanton GE
In Bezug auf die Datenübermittlung in das PISA wird darauf hingewiesen, dass in Art. 73 Abs. 1 BZG die Art der Datenübermittlung nicht definiert wird. Eine Übermittlung in Papierform sollte genügen.
Kanton TI
Die Einführung von PISA für den Zivilschutz wird für die Kantone zur Folge haben, dass sie neben ihrem aktuellen ein zweites EDV-System verwalten müssen.
FDP
Die Erweiterung des PISA in der vorliegenden Form wird abgelehnt. Die Kosten werden zu vage begründet und bedürfen einer gründlicheren Abklärung.
Suva (Militärversicherung)
Die zentrale Datenerfassung im PISA wird begrüsst. Unter der Rubrik „Dienstperiode pro Dienstanlass“ sollten auch Beginn und Ende des jeweiligen Dienstes (analog der Armee) erfasst werden.
om computer support ag
Der Nutzen der Einführung des PISA für die Zivilschutzkontrollführung wird grundsätzlich in Frage gestellt. Zum Aufbau eines zentralen Systems zur Zivilschutzkontrollführung wurde im 2011 eine Machbarkeitsanalyse erstellt. Dabei hat die Variante PISA in vielen Bereichen weniger gut abgeschnitten als andere Varianten, etwa auch in Bezug auf die Kosten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum trotzdem PISA eingeführt und ein in vielen Kantonen seit langem bewährtes System abgelöst werden soll. Erstaunlich ist zudem, dass die Kosten für PISA in der Teilrevision tiefer geschätzt werden als in der Machbarkeitsanalyse. Letztlich ist es fragwürdig, wenn der Bund von KMU entwickelte Lösungen kopiert und nachbaut und damit die bisherigen Anbieter übergeht.
Art. 16 Datenbekanntgabe
Kanton BS
Der Datenaustausch zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle und den kantonalen Ausgleichskassen ist sinnvoll. Jedoch wird im erläuternden Bericht den Ausgleichskassen impli-
18/21 Ident-Nr./Vers. 10012648339/01 Aktenzeichen: 241.1-07