Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/85: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 21 Seiten

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C. Ergebnisse der Vernehmlassung

1. Zusammenfassung

Die Vorlage wird von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer im befürwortet. Das Hauptanliegen– die Einführung von Massnahmen zur Verhinderung von unrechtmässigen EO-Leistungen – stösst grundsätzlich auf Verständnis. Insbesondere die Kantone begrüssen Präzisierungen des geltenden Rechts, um EO-Missbräuche zu verhindern. Jedoch werden Umfang und Ausmass der vorgesehenen Massnahmen unterschiedlich beurteilt.

Obwohl zusätzliche Kontrollmassnahmen durch den Bund nicht grundsätzlich abgelehnt werden, empfinden viele Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die vorgeschlagenen Regelungen als zu weit gehend. Befremdend wirken würden vor allem gewisse Formulierungen im erläuternden Bericht, welche von einem Misstrauen des Bundes gegenüber den Kantonen zeugen würden. Das Missbrauchsargument stehe zu sehr im Vordergrund und lasse unberücksichtigt, dass die Kantone aufgrund der Operation ARGUS bereits wirksame Massnahmen zur Missbrauchsverhinderung ergriffen hätten. Auch wird befürchtet, dass die Kompetenzen der Kantone beschnitten und die Einsatzmöglichkeiten des Zivilschutzes zu stark eingeschränkt würden. Auf unnötige Kontrollmassnahmen solle deshalb verzichtet und die entsprechenden Textpassagen überarbeitet werden.

Die schrittweise Einführung von PISA für die Zivilschutzkontrollführung wird grundsätzlich gutgeheissen. Die Kantone verlangen jedoch, dass sie bei der Implementierung einbezogen werden und für sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Der Bund habe für die Schnittstellen zwischen den kantonalen Systemen und PISA zu sorgen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Auf einhellige Ablehnung stösst schliesslich die neu im EOG vorgesehene Bestimmung, wonach Schadenersatzforderungen mit Bundesbeiträgen verrechnet werden können.

Von den politischen Parteien lehnt einzig die FDP. Die Liberalen die Vorlage insgesamt ab, da sie die Überwachungskompetenzen des Bundes sowie den bürokratischen Aufwand ausweite und die Autonomie der Kantone zu sehr einschränke. Zudem würden die Kosten für die Erweiterung von PISA zu wenig detailliert begründet. Für die SP hingegen gehen die vorgeschlagenen Massnahmen zu wenig weit. Der Kern der Problematik bleibe unberührt: es würden nicht dieselben bezahlen, welche die Leistungen anordnen und davon profitieren. Der Anreiz bleibe bestehen, auf Kosten der EO Dienstpflichtige für Arbeiten aufzubieten, die ebenso gut vom Gewerbe ausgeführt werden könnten. Die SP spricht sich deshalb für einen gänzlichen Verzicht auf Instandstellungsarbeiten und Gemeinschaftseinsätze aus.

Die hauptsächlichen Tendenzen der Antworten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG)

 Rekrutierung (Art. 16 Abs. 3): Es sei zu präzisieren, dass Personen, die aufgrund einer

negativen Personensicherheitsprüfung für die Armee nicht rekrutiert werden, auch nicht für den Zivilschutz rekrutiert werden können.

 Instandstellungsarbeiten (Art. 27 Abs. 2bisund 2ter): Die Einschränkungen bei den In-

standstellungsarbeiten machen grundsätzlich Sinn. Abgelehnt wird jedoch die Formulierung im erläuternden Bericht, wonach einige Kantone Gemeinschaftseinsätze oder WK als Instandstellungsarbeiten deklarieren würden, um mehr Schutzdiensttage leisten zu können. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang ein Verzicht auf die in der Praxis oft nur schwer nachvollziehbare Unterscheidung zwischen WK, Instandstellungsarbeiten und Gemeinschafseinsätzen.

 Gemeinschaftseinsätze (Art. 27a Abs. 4): Kontrollen und Einschränkungen werden nicht

grundsätzlich abgelehnt. Die Formulierung im erläuternden Bericht, zahlreiche Kantone

9/21 Ident-Nr./Vers. 10012648339/01 Aktenzeichen: 241.1-07