Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/23: Änderung des Vernehmlassungsgesetzes (VlG) · 29 Seiten

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und 2.2.4 dieses Berichts). Die von der Arbeitsgruppe empfohlenen Massnahmen werden im Rahmen der Teilrevision der VlV berücksichtigt.

3.3 Andere Auswirkungen

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Aussenpolitik sind mit der vorliegenden Revision des VlG nicht verbunden. Namentlich ergeben sich bezüglich der Mitwirkung der Kantone bei der Vorbereitung von aussenpolitischen Entscheiden keine Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht49.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung

Das Vorhaben ist in der Legislaturplanung nicht vorgesehen.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Die vorliegende Umsetzung von Art. 147 BV auf Gesetzesstufe erfolgt unter der Berücksichtigung von Artikel 164 BV.

5.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Der vorliegende Entwurf enthält in Art. 7 Abs. 1, 2. Satz, eine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen: Der Bundesrat kann vorsehen, dass Vernehmlassungen ausschliesslich elektronisch durchgeführt werden, wenn die nötigen technischen Voraussetzungen gegeben sind.

49 Vgl. dazu BBl 2004 533; Ziff. 3.3