Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/50: Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse · 22 Seiten

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Personenkraftverkehrsunternehmers und zum Güterverkehrsmarkt mit der vorliegenden Gesetzesrevision vor.

Die teilweise bereits bestehenden Bestimmungen in der EU wurden in folgenden Erlassen zusammengefasst und mit neuen Inhalten ergänzt:

- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates3

- Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Neufassung)4

- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/20065

- Beschluss 2009/992/EU der Kommission vom 17. Dezember 2009 über Mindestanforderungen an die Daten, die in die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen einzugeben sind6

- Verordnung (EU) Nr. 1213/2010 der Kommission vom 16. Dezember 2010 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Vernetzung der einzelstaatlichen elektronischen Register des Kraftverkehrsunternehmens.7

Die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, Nr. 1072/2009 und Nr. 1073/2009 gelten in der EU seit dem 4. Dezember 2011, mit Ausnahme der allgemeinen Grundsätze und Vorschriften zur Kabotage (Geltung seit 14. Mai 2010) und der Änderung in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Geltung seit 4. Juni 2010). Die Bestimmungen über die elektronischen Register sowie deren Verknüpfung werden erst ab dem 31. Dezember 2012 gelten.

Ergänzend zu den Anpassungen der Strafbestimmung des STUG werden Anpassungen an den Strafbestimmungen in den Bereichen der Eisenbahnen, Seilbahnen und Personenbeförderung vorgeschlagen, um eine bessere Konvergenz der Strafbestimmungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu erreichen.

1.2.1 Zugang zum Beruf VO (EG) Nr. 1071/2009

Mit der Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen

3 ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51.

4 ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 72.

5 ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88.

6 ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 36.

7 ABl. L 335 vom 18.12.2010, S. 21.