Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/50: Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Befähigungsnachweisen sind die Mindestbedingungen festgelegt. Jedoch wurde diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten der EU uneinheitlich angewandt. Diese Unterschiede haben verschiedene negative Auswirkungen, insbesondere Wettbewerbsverfälschung und fehlende Marktransparenz und ein unterschiedliches Mass an Kontrolle sowie die Gefahr, dass Unternehmen, die Mitarbeitende mit geringer fachlicher Eignung beschäftigen, nachlässig sind im Hinblick auf die Vorschriften zur Sicherung im Strassenverkehr und zum Sozialschutz oder diese weniger genau einhalten, was dem Bild der gesamten Branche abträglich sein kann.
Der Gesetzgeber in der EU erachtete es daher als erforderlich, die geltenden Vorschriften für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zu modernisieren, um deren einheitlichere und wirksamere Anwendung zu gewährleisten und hat die entsprechenden Bestimmungen auf Verordnungsstufe erlassen.8
1.2.2 Zugang zum Güterverkehrsmarkt VO (EG) Nr. 1072/2009
Die Regeln über den Zugang zum Markt werden in wesentlichen Punkten geändert und im Interesse der Klarheit und Vereinfachung in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Dadurch werden die Verordnungen (EWG) Nr. 881/92 und (EWG) Nr. 3118/93 sowie die Richtlinie 2006/94/EG aufgehoben.
Von der Lizenzpflicht ausgenommen sind nach Artikel 1 Absatz 5 dieser Verordnung neu Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt.
1.2.3 Grenzüberschreitender Personenkraftverkehr VO (EG) Nr. 1073/2009
Zur Schaffung einer gemeinsamen Verkehrspolitik gehört unter anderem die Aufstellung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse sowie die Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind. Es wurde auch hier aus Gründen der Klarheit und Vereinfachung eine Neufassung der bisherigen Vorschriften in einer einzigen Verordnung zusammengefasst.9 Die Verordnungen (EWG) Nr. 684/92 und (EG) Nr. 12/98 werden entsprechend aufgehoben.
8 Erwägungen (1-4) der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
9 Erwägung 2 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009.