Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/50: Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
Vernehmlassung über die Vorlage Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Wer die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- oder im Güterverkehr ausüben will, benötigt eine Zulassungsbewilligung. Die entsprechenden Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) werden nach dem Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen vom 20. März 2009 (STUG)1 geprüft.
Die Schweiz wendet seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft bei der Zulassung von Strassenverkehrsunternehmen und Bewilligungen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr gleichwertige Rechtsvorschriften wie die Staaten der Europäischen Union (EU) an (Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse vom 21. Juni 1999, LVA)2.
1.2 Neue Verordnungen in der EU
In der EU bestehen verschiedene Regelungen zur Verwirklichung des Kraftverkehrsbinnenmarktes. Dazu sind insbesondere gemeinsame Bestimmungen für die Zulassung zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers erforderlich. Diese gemeinsamen Regeln tragen zu einer besseren Berufsqualifikation der Kraftverkehrsunternehmen, zur Rationalisierung des Marktes, zur qualitativen Verbesserung der Dienstleistungen im Interesse der Kraftverkehrsunternehmer, ihrer Kunden und der gesamten Wirtschaft sowie zur grösseren Sicherheit im Strassenverkehr bei.
Gestützt auf das LVA wendet die Schweiz insbesondere nach den Anhängen 1, 4 und 7 bei der Zulassung von Strassenverkehrsunternehmen und Bewilligungen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr gleichwertige Rechtsvorschriften an wie die EU Staaten. Neue Bestimmungen oder eine Revision der Bestimmungen der EU in diesen Bereichen sind für die Schweiz daher insofern relevant, als unterschiedliche Vorschriften den Marktzugang behindern können. Die Erfahrungen in der Anwendung der bisherigen Bestimmungen zeigen, dass die neuen Verordnungen der EU Anpassungen enthalten, die auch für die Schweiz Verbesserungen und Klärung bringen. Um die Integration der Schweiz in den europäischen Strassenverkehrsmarkt zu festigen, schlägt der Bundesrat deshalb die Übernahme der neuen Bestimmungen für die Zulassung zum Beruf des Güter- und
1 SR 744.10
2 SR 0.740.72