Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung
3.3 Hauptthemen
In Ergänzung zu den Rückmeldungen zu einzelnen Artikeln des NISSG, die unter Ziffer 4 dargestellt sind, folgt nun eine Übersicht über die Rückmeldungen zu wichtigen Themen.
3.3.1 Solarien
Verschiedene Stellungnehmende begrüssen die vorgeschlagenen Regelungen zu Solarien. Sie wünschen, mit Verweis auf das Ausführungsrecht, eine umfassende Regelung von Solarien, die den bestehenden, wissenschaftlich fundierten Grundlagen zu Hautkrebs und Solarien entspricht (Kantone NW und SG, SPS, BMPA, FMH, KL-CH und insbesondere der kantonalen KL-TG, KL-ZG und KL-Zentral-CH). 15 Kantone (BE, BS, FR, JU, FR, GE, GL, NE, NW, OW, SO, UR, VD, VS, ZH), eine politische Partei (SPS) und 6 Organisationen und Verbände (GDK, FS IRPA, KL-CH, kantonale Krebsligen) bedauert, dass das mehrfach geforderte Solariumverbot für Minderjährige nicht im Gesetz aufgenommen worden ist. Der Kanton NW nimmt dies zur Kenntnis. Die Kantone BE, OW und ZH sowie die SPS und die FS IRPA wünschen, dass diese Lücke mit anderen Massnahmen kompensiert wird. 10 Kantone (BS, FR, GE, GL, JU, NE, UR, VD und VS) und die GDK fordern, das Verbot für Minderjährige im vorliegenden Gesetz aufzunehmen. Gefordert wird auch ein Solariumverbot in Privathaushalten (Lasershow.ch, BMPA).
Photomed würdigt den Gesetzesentwurf, da er mit gebotener Zurückhaltung verfasst sei und für die Branche eine tragbare Variante darstellt. Zudem verweist Photomed auf die bereits heute von der Branche getroffenen Massnahmen, wie beispielsweise die Zutrittsbeschränkung für unter 18-Jährige. Photomed lehnt eine gesetzliche Altersbeschränkung bzw. ein Verbot für Minderjährige ab, da dies insbesondere in Selbstbedienungsstudios kaum umsetzbar wäre.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende erachten die Solarien ganz oder teilweise bereits im PrSG geregelt und sehen grundsätzlich keinen Bedarf, die Verwendung von NIS- und Schall emittierenden Produkten zu regeln (Swissmem). Der VKCS und die Kantone AG, GR und LU erachten eine Ergänzung des PrSG und eine fundierte Aufklärung der Konsumenten als zweckmässig. Andere appellieren an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und lehnen eine Regelung der Solarien ab (SVP, FDP).
3.3.2 Kosmetische Verwendungen
Laut 2 Kantonen (AG, GR) sowie VKCS, H+, santéuisse und SSV ist zu prüfen, ob die Anwendung von Medizinprodukten im Kosmetikbereich im Heilmittelrecht geregelt werden könnte. SGML erkennt darüber hinaus die Problematik der uneinheitlichen Regulierung von Medizinprodukten und beinahe identischen Nichtmedizinprodukten.
Der SFK äussert sich zu den Aufgaben, Qualifikationen und Verantwortlichkeiten der beizuziehenden Fachpersonen und zum Sachkundenachweis für Kosmetikerinnen. Er ortet zudem Diskussionsbedarf zur Abgrenzung zwischen kosmetischen und medizinischen Laser- und IPL-Anwendungen.
Die FMH begrüsst ausdrücklich die Stossrichtung des neuen Gesetzes im Kosmetikbereich.
Die SGML unterstreicht, dass Laser bzw. IPL-Geräte ein grosses Gefährdungspotential für Patientinnen und Patienten sowie Konsumentinnen und Konsumenten haben. Der SVSK weist auf Studien aus Frankreich hin, die einen Zusammenhang zwischen der exzessiven Verwendung von UV-Lampen und bestimmten Hautkrebserkrankungen zeigen.
Die SVP postuliert, dass auch im Kosmetikbereich ausschliesslich auf das Prinzip der Eigenverantwortung abzustellen sei.