Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten

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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung

dass mit dem vorliegenden Entwurf auch in Zukunft Produkte mit Gefährdungspotential reglementiert werden können.

Die CVP unterstützt die Einführung des vorliegenden Entwurfs. Die Regelung der Ein- und Durchfuhr, der Abgabe, des Besitzes und der über das Inverkehrbringen hinausgehende Verwendung von Produkten, die NIS und Schall erzeugen, wie beispielsweise gefährliche Laserpointer, wird von der CVP sehr begrüsst.

Die SPS begrüsst die Vorlage und die vorgeschlagenen Massnahmen, da bestehende Lücken geschlossen werden und wichtige Schritte unternommen werden, um die Gesundheit der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen von NIS und Schall zu schützen.

15 Organisationen und Verbände (bfu, BMPA, Chirosuisse, FMCH, FS IRA, GDK, kf, SIAA, SGAH, SGML, SVSK, Storzmedical, SUVA, VSLA) begrüssen die Vorlage. Sie erachten den Entwurf als ausgewogen und begrüssen, dass gesetzliche Lücken geschlossen werden. 6 Organisationen und Verbände (Easyjet, Lasershows.ch, SFK, SGMK, SMSLT, SVMTRA) und eine Privatperson sind grundsätzlich mit dem Entwurf einverstanden. Sie wünschen Ergänzungen zum erläuternden Bericht oder haben bereits Anregungen für die Ausführungsbestimmungen.

Aerosuisse, KKJPD und die KKPKS begrüssen ausdrücklich das Verbot für Laserpointer. Die KKJPD fordert ebenfalls, dass das Mitführen und die Herstellung von Laserpointern unter Strafe gestellt wird.

PH CH betrachtet den vorliegenden Gesetzesentwurf als Grundlage, um weitere, konkrete Bestimmungen zu verankern. Photomed nimmt zur Kenntnis, dass der vorliegende Gesetzesentwurf mit der gebotenen Zurückhaltung verfasst worden ist und erachtet ihn daher als eine tragbare Variante.

3.2.2 Vorbehalte gegenüber dem Vorentwurf

37 Stellungnehmende teilen die Einschätzung des Bundesrats, dass gesetzliche Regelungen im Bereich NIS und Schall notwendig sind. Allerdings bestehen bei einer Mehrheit dieser Stellungnehmenden Vorbehalte gegenüber der Notwendigkeit einer eigenständigen Gesetzgebung.

17 Kantone (AG, BL, BS, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SG, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH) haben grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem Vorentwurf, erkennen allerdings den Regelungsbedarf im Bereich NIS und Schall. Sie begrüssen daher die Absicht des Bundesrates, eine rechtliche Basis zur Reduktion von Gesundheitsschädigungen durch NIS und Schall zu schaffen. Vor allem die Massnahmen bei Solarien (AG, JU, ZH), das Laserpointer-Verbot (AG, SG, SO, TI, VD, ZH) und das Vorsehen von Sachkunde (AG, LU, SG, ZH) werden positiv bewertet. Für die obengenannten Kantone ist es allerdings fraglich, ob ein eigenes Gesetz zweckmässig ist, oder ob es nicht sinnvoller wäre, die bestehenden Gesetze anzupassen. Folgende Gesetze und Verordnungen, die angepasst werden könnten, werden vorgeschlagen:

 Umweltschutzgesetz (USG), Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), Lärmschutzverordnung (LSV)

 Produktesicherheitsgesetz (PrSG)

 Waffengesetz (WG)

 Heilmittelgesetz (HMG), Medizinprodukteverordnung (MePV)

 Strahlenschutzgesetz (StSG)

 Lebensmittelgesetz (LMG)

Die Kantone AG, GR, LU und ZH befürchten im Vollzug zu viele Schnittstellen und einen zu hohen Koordinationsaufwand. Die Kantone JU und TG bezweifeln, dass die Schätzungen für die benötigten Ressourcen stimmen. Die Kantone SO, TI und VD fordern ein Solariumverbot für Minderjährige. Die Kantone AG, BL und LU weisen darauf hin, dass der vorliegende Entwurf bei den Ausführungsvorschriften deutlich gegenüber dem USG und der NISV abgegrenzt werden muss.