Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten

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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung

a. der Sicherheitsvorgaben des Herstellers nach Artikel 3 Absatz 1 bei der gewerblichen oder beruflichen Installation, Verwendung und Wartung;

b. der Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises oder zum Einbezug einer Fachperson nach Artikel 3 Absatz 2;

c. der vom Bundesrat festgelegten Massnahmen nach Artikel 4;

d. von Abgabe- und Besitzverboten nach Artikel 5 Buchstabe a;

e. von Verwendungsverboten nach Artikel 5 Buchstabe b.

2 Der Bundesrat kann für Teilbereiche der Kontrollen nach Absatz 1 Buchstabe a und c den Bund für zuständig erklären.

Rückmeldungen zum Vollzugskonzept sind im Kapitel Vollzug zusammengefasst Der Kanton SO macht konkrete Vorschläge zum Vollzugskonzept. Der Kanton BS möchte Absatz 2 streichen.

Art. 10 Übertragung von Aufgaben

1 Der Bundesrat kann die Kontrolle der Einhaltung der nach Artikel 4 vom Bundesrat festgelegten Massnahmen an Dritte übertragen. Diese können Massnahmen nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe d anordnen.

2 Er beaufsichtigt die beauftragten Dritten.

3 Die beauftragten Dritten können für Kontrollen nach Absatz 1 Gebühren erheben.

4 Soweit die Aufwendungen der beauftragten Dritten für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht durch Gebühren nach Absatz 3 gedeckt sind, gewährt der Bund eine Entschädigung.

Der Kanton SZ befürwortet die Möglichkeit, Aufgaben an Dritte zu übertragen. Der Kanton BS fordert, dass auch die Kantone Dritte beiziehen können und wünscht, dass der Artikel entsprechend angepasst wird. Die SPS fordert, dass Dritte über das notwendige Wissen und über die nötigen Kompetenzen verfügen müssen. DV Esmog CH/FL und gigaherz.ch sind gegen eine Auslagerung des Vollzugs an Dritte.