Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten
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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung
1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 9. April 2014 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zu einem neuen Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Mit der technologischen Entwicklung fand seit den 90er Jahren eine Verbreitung neuer Technologien im Bereich nichtionisierender Strahlung (NIS) statt. Evidenzen für Gesundheitsschädigungen liegen in mehreren Bereichen (z.B. Laserpointer, Medizinlaser, Solarien und Veranstaltungen) vor.
Mit einem neuen Bundesgesetz sollen Menschen vor gesundheitsgefährdenden NIS und Schall geschützt werden. Der vorliegende Vorentwurf regelt die Ein- und Durchfuhr, die Abgabe, den Besitz und die über das Inverkehrbringen hinausgehende Verwendung von Produkten, die NIS und Schall erzeugen. Fundierte Grundlagenbeschaffung und adäquate Information der Öffentlichkeit werden gesetzlich verankert.
Die Eigenverantwortung der Hersteller und der Anbieter bleibt mit dem neuen Gesetz bestehen. Eine strenge Eingriffsverwaltung soll nur in Ausnahmefällen stattfinden. Die neue Regelung sieht vor allem bei denjenigen Produkten oder Situationen Schutzmassnahmen vor, die auf Grund ihrer Verwendung oder ihrer Strahlstärke die Gesundheit von Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden können. Namentlich davon betroffen sind Laserpointer mit sehr hoher Strahlstärke, die die zulässigen Grenzwerte für Augen und Haut teilweise um das Tausendfache überschreiten. Mit dem vorliegenden Gesetz können die Einfuhr, die Durchfuhr, der Verkauf und der Besitz solcher Laserpointer verboten werden.
Um die Sicherheit von Produkten zu verbessern, die oberhalb anerkannter Grenzwerte strahlen (z.B. Solarien), soll der Bund zukünftig die Möglichkeit haben, die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Vorgaben des Herstellers zu kontrollieren.
Zudem soll der Bund zusammen mit den einschlägigen Branchen in Zukunft für Produkte und Geräte, die nur mit Fachwissen sicher angewendet werden können, verbindliche Lösungen bezüglich Ausbildung und Verwendung erarbeiten und einen entsprechenden Sachkundenachweis vorschreiben.
Die Vorlage fügt sich in die bestehende Philosophie des Produktesicherheitsrechts ein und ergänzt, wo nötig, die vorhandenen Regelungen.
Dem Bund und den Kantonen werden klare Kompetenzen im Vollzug zugewiesen. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, sollen die bestehenden Vollzugsbehörden für den kantonalen Vollzug eingesetzt werden. Der Bund unterstützt dabei die Kantone in fachlicher Hinsicht mit entsprechenden Vollzugshilfen.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
Am 9. April 2014 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 18. Juli 2014.
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK), das Fürstentum Liechtenstein, 12 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 83 weitere Organisationen und Verbände eingeladen.