Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten
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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung
3.4.5 Sonne
Im Gesetzesentwurf erachten die KL-CH, KL-TG, KL-ZG, KL-Zentral-CH das Thema der natürlichen UV-Strahlung als ungenügend erwähnt. Sie weisen auf den bestehenden Handlungsbedarf bei den Outdoor-Berufen und im öffentlichen Raum, namentlich auf Spielplätzen, in Kindergärten oder in Freibädern hin.
3.4.6 Verursacherprinzip
Die BMPA fordern eine Bestimmung zum Verursacherprinzip. Sollten Gesundheitsschäden infolge Emissionen nachgewiesen werden und beim Menschen infolge Immissionen Gesundheitsbeeinträchtigungen oder irreparable Schäden verursachen, so soll der Verursacher für die Kosten aufkommen müssen.
3.4.7 Ausführungsrecht
Die SPS wünscht sich, dass Arbeitsplatzgrenzwerte nicht nur für Arbeitnehmende gelten sollen, sondern auch für Selbstständigerwerbende. Zudem soll die Belastung von werdenden Müttern durch NIS am Arbeitsplatz geregelt werden.
LUWE fordert, dass der Bund seine Regelungskompetenzen gemäss der Bundesverfassung ausschöpften muss und für WLAN, Bluetooth, Smartphones und Tablets entsprechende Regelungen vorsieht.
Der Kanton ZG fordert eine Totalrevision der bestehenden SLV. Analog der NISV ist im Bereich Beschallungstechnik ein Sachkundenachweis für Tontechniker zu verlangen. Zudem braucht es ein Ausbildungsangebot für die Vollzugsbehörden.
Die KL-CH und insbesondere die kantonalen KL-TG, KL-ZG und KL-Zentral-CH fordern einen umfassenden Schutz der Minderjährigen und ausführliche Regelungen bezüglich weiterer Risikogruppen. Es werden verbindliche und umfassende Ausführungsbestimmungen erwartet.
Die Aefu fordern eine Erweiterung der NISV bezüglich des vorsorglichen Gesundheitsschutzes von hochfrequenten und niederfrequenten NIS-Immissionen von leistungsschwachen Anlagen. Anpassung des zweistufigen Schutzkonzepts der NISV mit Senkung der Gefährdungsgrenzwerte.