Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten
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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung
der Bund bei der Erarbeitung von Normen und Grenzwerten nicht mitarbeiten darf und dies den Branchen überlassen werden soll.
Dass analog zum PrSG eine geringfügige Gefährdung der Gesundheit in Kauf genommen werden soll, wird von der ASUT begrüsst.
Der Kanton ZG möchte, dass die geringfügige Gefährdung nur dort erlaubt sein soll, wo eine sinnvolle Nutzung des Produktes sonst nicht möglich ist und AWS fordert, dass bei Produkten, welche NIS und Schall als Nebenprodukt erzeugen, das Gebot der Minimierung gelten soll.
UR, GPS, DV Esmog CH/FL, gigaherz.ch lehnen eine geringfügige Gefährdung der Gesundheit ab.
FS IRPA, Lasershows.ch wünschen sich eine bessere Definition von "geringfügige Gefährdung der Gesundheit".
3.4 Diverse Themenbereiche / Bemerkungen
3.4.1 Meldestelle
Die AefU fordern in ihrer Stellungnahme eine unabhängige Meldestelle für Unverträglichkeiten im Zusammenhang mit NIS und Schall
3.4.2 Deklarationspflicht
Die SPS fordert eine Deklarationspflicht für NIS-und Schallprodukte, dies im Interesse der Gesundheit der Konsumenten analog den Motionen Kiener Nellen (11.3593), Wyss (10.3485) und Sommaruga (00.3172).
3.4.3 Eigenverantwortung
Die VSIG und der SGV halten das Prinzip der Selbstregulierung der Wirtschaft für zentral, es sollen keine technischen Handelshemmnisse eingeführt werden. Nur im äussersten Notfall sollen Eingriffe durch den Staat vorgenommen werden. Die SVP lehnt grundsätzlich alle Eingriffe des Staates ab. Die Centre Patronal befürchten mit der Abkehr von der Selbstverantwortung sogar eine Aufnahme des Vorsorgeprinzips gemäss USG.
Die GDK und die ASUT finden die vorgeschlagene Lösung angemessen. Wo ein Versagen der Selbstverantwortung zu Gesundheitsschäden führen kann, wird das neue Gesetz entsprechende Massnahmen vorsehen können. Eine Beurteilung der Gefährdung soll allerdings auf objektiven und wissenschaftlich belegbaren Grundlagen basieren.
3.4.4 Regulierungsfolgeabschätzung (RFA)
Die ASUT möchte, dass eine RFA durchgeführt wird und es soll geprüft werden, ob die Einführung eines neuen Gesetzes substantielle Vorteile gegenüber der Regelung in bestehenden Erlassen mit sich bringt.
Die FDP erachtet die Kostenaufstellung als zu optimistisch und fordert eine saubere RFA, bevor die Pflichten und Befugnisse der Verwaltung ausgeweitet werden. Die CVP erachtet die späte RFA als problematisch, falls ein Mehrbedarf ausgewiesen würde, müsste die Vorlage erneut geprüft werden.
Centre Patronal und der SGV bemängeln die fehlende RFA für diese Vernehmlassung.