Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten

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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung

Ufs, SSV, economieuisse, ASUT, AWS, Swissmem, VKCS und VSPB würden es vorziehen, wenn die Regelungsinhalte auf die bestehenden Gesetze verteilt würden. Sie begrüssen allerdings, dass der Bundesrat eine rechtliche Basis schaffen will, um NIS- und Schall-Aspekte zu regeln. Economiesuisse und Swissmem befürchten Doppelspurigkeiten mit dem bewährten Produktesicherheitsgesetz. Die VKCS sind überzeugt, dass mit einer Änderung des Waffengesetzes mehr erreicht und damit eine grössere Abschreckungswirkung erzielt würde.

H+ und santésuisse möchten, dass Medizinprodukte explizit vom Geltungsbereich ausgenommen werden, da sie im HMG geregelt sind.

Die Aefu bemängeln die Nichtberücksichtigung des Vorsorgeprinzips, anerkennen allerdings den Regelungsbedarf bei Laserpointern, Solarien und Kosmetikanwendungen.

Die FMH begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung des vorliegenden Gesetzes, erwähnt allerdings, dass vermieden werden sollte, dass sich der Gesundheitsschutz in das Erkennen und Vermeiden von erwiesenen gesundheitsschädigenden NIS und Schallbelastungen erschöpft.

VSIG hat Bedenken zum vorliegenden Gesetz, stimmt aber dem Entwurf dennoch im Grundsatz zu. Der Gesetzesvorschlag geht in die richtige Richtung, lässt allerdings an einigen Stellen das richtige Mass offen.

Die KL-CH, KL Zentral-CH, KL-ZG und KL-TG begrüssen unter dem Vorbehalt einer klaren Regelung in den Ausführungsbestimmungen den Erlass eines Rahmengesetzes als Basis für umfassende Massnahmen im Bereich NIS.

Die SAG möchte, dass als Sachkundige die Sternwartenführer anerkannt werden.

Die SGARM und suissepro sind grundsätzlich mit dem Entwurf einverstanden, aber das Unfallversicherungsgesetz soll analog dem USG aus dem Geltungsbereich ausgenommen werden.

3.2.3 Argumentation bei Ablehnung des Vorentwurfs

9 Stellungnehmende sprechen sich in aller Deutlichkeit für eine Ablehnung des vorliegenden Gesetzesentwurfs aus. Dies aus unterschiedlichen Gründen.

Der Kanton AI lehnt das neue Gesetz ausdrücklich ab, da es unnötig ist und im Vollzug Verwirrung stiftet. Die vorgeschlagenen Regulierungen sollen in die bestehenden Gesetze und Verordnungen integriert werden.

Die FDP, die GPS und die SVP lehnen die Vorlage ebenfalls ab, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Die FDP begründet die Ablehnung mit der bereits bestehenden Regulierungsdichte in diesem Bereich. Die SVP lehnt grundsätzlich die Bestrebungen des BAG ab, weitere Bereiche im Namen der Gesundheit unter seine Kontrolle und Überwachung zu stellen. Die FDP Und SVP setzen auf die Eigenverantwortung der Bürger. Die GPS lehnt die Vorlage mit der Begründung ab, dass der Grundsatz des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nicht im Gesetz integriert ist.

Auch der SGV lehnt die Bestrebungen des BAG, weitere Bereiche im Namen der Gesundheit seiner Kontrolle und Überwachung zu unterstellen, entschieden ab. Insbesondere wird bemängelt, dass die Vorlage das Verhältnismässigkeitsprinzip ausser Acht lasse und sich durch eine "schlechte Vorbereitung" kennzeichne.

Das Centre Patronal lehnt die Vorlage ab, da die Eigenverantwortung zu wenig berücksichtigt werde und ein zu starkes staatliches Eingreifen im Bereich Kosmetik und Veranstaltungen zu befürchten sei. Zudem bemängeln sie die fehlende Regulierungsfolgeabschätzung.

Für den DV Esmog CH/FL, gigaherz.ch und LUWE geht der vorliegende Entwurf zu wenig weit. Sie fordern vorsorgliche Massnahmen und sind mit dem definierten Schutzniveau nicht einverstanden.