Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten

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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung

wünschen sich einige Stellungnehmende nicht nur ein Verbot von starken Laserpointern, sondern eine Ausweitung auf schwächere, aber immer noch schädliche Laserpointer (die Kantone BS, NE, SZ und der FS IRPA). Andere weisen darauf hin, dass die industrielle und gewerbliche Benutzung vom Verbot ausgenommen werden solle oder jene nicht behindern dürfe (FDP, Swissmem).

Die SAG fordert, dass die Benutzung von Klasse 3R-Laser durch Sternwartenführer nicht eingeschränkt werden soll.

Die BMPA fordert ein gänzliches Laserverbot in Privathaushalten.

Die SVP anerkennt zwar den Handlungsbedarf bei starken Laserpointern, ist aber der Meinung, dass dieses Problem im sicherheitspolitischen oder strafrechtlichen Bereich behandelt werden muss.

3.3.5 Veranstaltungen

Die Kantone SG und TI begrüssen es, dass Gesetzeslücken geschlossen werden sollen und neu auch unverstärkter Schall geregelt werden kann. Der Kanton ZH steht dieser Regelung von unverstärktem Schall kritisch gegenüber. Der Kanton VD kritisiert den Begriff "manifestation" und möchte sicherstellen, dass das Thema umfassend geregelt wird und beispielsweise auch private Anlässe und öffentliche Einrichtungen, welche Musik abspielen, darunter fallen. Der Kanton LU möchte die Regelung wie bisher in der SLV unter dem USG behandeln. Der Kanton BE plädiert angesichts der Gefährlichkeit von Laserstrahlung und der damit einhergehenden potentiellen Gefährdung von Dritten dafür, auch im Privatbereich einen Sachkundenachweis zu verlangen. Der Kanton NE möchte Verbote, welche für starke Laserpointer gelten sollen, auch auf weitere Laser, also beispielsweise gewisse Showlaser ausdehnen. Der Kanton ZG findet, dass die nötigen Anpassungen an der SLV zu wenig klar dargestellt werden und fordert eine Totalrevision der SLV.

GDK, SSV und VKCS sind offen für eine Erweiterung des Geltungsbereichs der SLV, der VKCS wünscht sich diese Erweiterung jedoch auf der Basis des USG. Die GDK begrüsst Regelungen für risikobehaftete Expositionen durch NIS- und Schallquellen bei Publikumsveranstaltungen.

Die SVP lehnt Regelungen zu Veranstaltungen mit einem Verweis auf die Eigenverantwortung des Publikums ab. Auch die FDP ist der Meinung, dass in der Vorlage zu wenig Rücksicht auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung genommen wird. Die SPS erachtet es als richtig und wichtig, dass die Gesetzesgrundlage für die SLV erweitert wird. Die ufs bezweifeln, dass das NISSG zur Regelung von Veranstaltungen nötig sei und mehr bringe als USG, PrSG etc.

Centre Patronal findet das staatliche Eingreifen bei Veranstaltungen als zu stark. Die AWS findet, dass sich die Vorlage zu sehr auf Veranstaltungslokale fokussiert und wünscht sich erweiterte Regelungen im Bereich Alltagslärm wie beispielsweise in Ausgehquartieren und bei Open-Airs. Lasershows.ch wünscht sich allgemein eine Ausdehnung der Regulierungen zu Laser auch auf Lasershows ab 5 mW und unterstützt insbesondere die Forderung nach einer Sachkunde für Lasershows, die analog zum Feuerwerk jedoch für alle offenstehen soll. Eine Privatperson fordert Sachkunde auch bei privaten Lasershows und nicht nur bei gewerblichen und beruflichen, dies auch analog zu Feuerwerk. DV Esmog CH/FL würde für Veranstaltungen eine Aufklärungskampagne und Eigenverantwortung einer gesetzlichen Regelung vorziehen.

3.3.6 Vollzug

Die CVP spricht sich für den geteilten Vollzug zwischen Bund und Kantonen aus. Die Kantone LU, SZ, ZG möchten eine klarere Regelung der Aufteilung des Vollzugs, resp. finden die Aufteilung unklar. Der Kanton ZG möchte eine einheitliche Bezeichnung für die Begriffe "Kontrollorgan", "Vollzugsorgan" und "Vollzugsbehörde".

Lasershows.ch möchte den Vollzug nur beim Bund. Die SAG findet es wichtig, dass der Vollzug durch die Kantone bezüglich Sachkundenachweis einheitlich durchgeführt wird. Der Kanton JU möchte, dass der Vollzug der Kosmetikbetriebe nicht bei den Kantonen liegt.