Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten

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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

3.1 Statistische Auswertung

Der SKS verzichtete aus Kapazitätsgründen ausdrücklich auf eine materielle Stellungnahme. Somit fliessen insgesamt 82 Stellungnahmen in die Auswertung ein.

Folgende Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser stimmen im Wortlaut überein oder haben sich den Stellungnahmen anderer Kantone, Verbände oder Organisationen angeschlossen:

 Der Stellungnahme der GDK haben sich die Kantone GL und NE angeschlossen

 Die FMH stützt sich auf die Stellungnahme der AefU ab

 Die KL-TG, KL-Zentral-CH und KL-ZG schliessen sich der Stellungnahme der KL-CH an

Die Einteilung der materiellen Stellungnahmen erfolgte nach folgenden Überlegungen:

 Zustimmung: Erlass eines Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen vor nichtionisierender Strahlung und Schall wird begrüsst, die oder der Stellungnehmende ist mit den Zielen und der Stossrichtung des Vorentwurfs im Grundsatz einverstanden.

 Vorbehalte/Änderungsvorschläge: Die oder der Stellungnehmende teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass gesetzliche Regelungen im Bereich NIS und Schall notwendig sind. Unklar ist allerdings, ob ein eigenständiges Gesetz die adäquate Lösung dazu ist bzw. haben andere Vorbehalte und Änderungsanträge.

 Ablehnung: Erlass eines Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen vor nichtionisierender Strahlung und Schall in der vorliegenden Form wird grundsätzlich abgelehnt. Der Regelungsbedarf wird aber teilweise anerkannt.

Tabelle 2: Statistische Auswertung der Stellungnahmen

Vorbehalte/ Än- Kategorie Zustimmung derungsvor- Ablehnung Total schläge Kantone 8 17 126

Parteien 2 1 36

Städte und Gemeinden 11

Dachverbände der Wirtschaft 1 12

Organisationen und Verbände 25 17 446

Privatpersonen 11

Total 36 37 982

3.2 Allgemeine Bemerkungen

3.2.1 Argumente für den Vorentwurf

36 der 82 Stellungnehmenden begrüssen den Vorschlag des Bundesrates, eine rechtliche Basis zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdender NIS und gesundheitsgefährdendem Schall in angemessener Art und Weise zu schaffen. Sie sind mit der Stossrichtung und den Zielen des Vorentwurfs einverstanden.

8 Kantone (AR, BE, FR, GE, GL, NW, SZ, VS) begrüssen die Vorlage. Unter anderem, weil sie vorhandenen Gesetzeslücken schliesst (AR, NW, VS) und Regelungen für Laserpointer vorsieht (AR, BE, SZ). Die Kantone FR und GE erkennen die Notwendigkeit einer Regelung. Der Kanton NW begrüsst zudem,