Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten
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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung
Kosmetik und Sachkunde
Unbestritten ist die klare Regelung der Verwendung Produkten im kosmetischen Bereich. Die Erfordernis einer Sachkunde wurde überwiegend positiv bewertet. Die Aufgaben, Qualifikationen und Verantwortlichkeiten der Sachkundigen sollen im Ausführungsrecht behandelt werden.
Laserpointer
Die Regelung von gefährlichen Laserpointern ist grundsätzlich unbestritten. 12 Kantone (AG, AR, BE, BS, FR, GR, NE, SO, SZ, TI, VD und ZH), 3 politische Parteien (CVP, FDP, SPS) und 16 Organisationen (aeroswiss, AWS, DV Esmog CH/FL, easyjet, FMH, FS IRPA, GDK, gigaherz.ch, KKJPD, KKPKS, SAG, SIAA, SMSLT, SSV, Swissmem, VSLA) begrüssen explizit die im Gesetzesentwurf vorgesehene Möglichkeit für ein Verbot von gefährlichen Laserpointern und erachten diese Massnahme als notwendig. Sechs Vernehmlassungsteilnehmer (Kantone AG, GR und LU, DV Esmog CH/FL, Swissmem und VKCS) sind der Meinung, dass ein Laserpointer-Verbot auch mit einer Revision des Waffengesetzes zu erreichen ist.
Vollzug
Die stichprobenweisen Kontrollen werden durch die Kantone FR und VS und die CVP begrüsst. Ebenfalls begrüsst wird von den 5 Kantonen (BE, BS, FR, NW, UR), dass der Vollzugsaufwand für die einzelnen Kantone nur 10 Stellenprozente betragen werde. Sie finden es auch gut, dass die Kosten durch Gebühren gedeckt werden können. 11 Kantone (AG, AI, BS, GR, JU, OW, SH, SO, TG, VS, ZH) sowie 6 Organisationen und Verbände (SSV, AefU, ASUT, economiesuisse und Swissmem) befürchten einen grossen Koordinationsaufwand sowie Abgrenzungsprobleme beim Vollzug, da verschiedene Vollzugsbehörden betroffen sind. Einige Kantone bezweifeln, ob der Vollzug etwas bringt resp. merken an, dass die vorgeschlagenen kantonalen Vollzugbehörden nicht über die nötige Fachkompetenz verfügen.