Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/105: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) · 29 Seiten
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NISSG – Ergebnisbericht der Vernehmlassung
Kurzübersicht
Der Bundesrat hat am 9. April 2014 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis zum 18. Juli 2014 eine Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) durchzuführen. Das neue Gesetz regelt die Ein- und Durchfuhr, die Abgabe, den Besitz und die über das Inverkehrbringen hinaus gehende Verwendung von Produkten, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall erzeugen. Es regelt ebenfalls Expositionssituationen mit NIS oder Schall, die nicht auf ein einzelnes Produkt zurückzuführen sind. Dem Bund und den Kantonen werden klare Kompetenzen im Vollzug zugewiesen. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, sollen die bestehenden Vollzugsbehörden für den kantonalen Vollzug eingesetzt werden. Der Bund unterstützt dabei die Kantone in fachlicher Hinsicht mit entsprechenden Vollzugshilfen.
Insgesamt sind 83 Rückmeldungen eingegangen. Eine Organisation verzichtete explizit auf eine Stellungnahme. Somit fliessen 82 Rückmeldungen in die Auswertung ein.
Der im erläuternden Bericht beschriebene Regelungsbedarf wird von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (73 von 82) begrüsst und anerkannt.
Insgesamt begrüssen 36 Stellungnehmende den Entwurf in seiner jetzigen Form und sind mit der Stossrichtung und den Zielen einverstanden. Darunter sind 8 Kantone (AR, BE, FR, GE, GL, NW, SZ, VS), 2 politische Parteien (CVP, SPS) und 26 Verbände, Organisationen und Privatperson (Aerosuisse, bfu, BMPA, Chirosuisse, Easyjet, FMCH, FS IRA, GDK, kf, KKJPD, KKPKS, Lasershows.ch, PH CH, Photomed, Privatperson, SIAA, SFK, SGAH, SGMK, SGML, SMSLT, SVMTRA, SVSK, Storzmedical, SUVA und VSLA), die ausdrücklich die Regelungen zu Laserpointer begrüssen, den Vorentwurf als ausgewogen erachten und zustimmen , dass nur gesetzliche Lücken geschlossen werden.
37 Stellungnehmende (darunter 17 Kantone [AG, BL, BS, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SG, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH], economiesuisse, SSV, Aefu, ASUT, AWS, FMH, H+, KL-CH, KL-Zentral-CH, KL-ZG, KL-TG, SAG, santésuisse, SGARM, suissepro, Swissmem, ufs, VKCS, VSBP und VSIG) teilen die Einschätzung des Bundesrates, dass gesetzliche Regelungen im Bereich der nichtionisierenden Strahlung (NIS) und Schalls notwendig sind. Sie bewerten vor allem die Massnahmen bei Solarien, das Laserpointer-Verbot und das Vorsehen von Sachkunde positiv. Allerdings bestehen bei einer Mehrheit dieser Stellungnehmenden Vorbehalte gegenüber der Notwendigkeit einer eigenständigen Gesetzgebung. Die Stellungnehmenden schlagen eine Vielzahl an möglichen Gesetzen vor, die angepasst werden könnten, um den angestrebten Schutz zu erreichen. So wird eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes, des Produktesicherheitsgesetzes, des Waffengesetzes, des Heilmittelgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes oder des Lebensmittelgesetzes oder auch Kombinationen davon vorgeschlagen.
Nur gerade 9 Stellungnehmende sprechen sich in aller Deutlichkeit für eine Ablehnung des vorliegenden Entwurfs aus. Dies allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen. Zum einen findet der Kanton AI das neue Gesetz unnötig und fügt an, es stifte im Vollzug Verwirrung. Die FDP und Centre Patronal lehnen die Regelung mit der Begründung der bereits bestehenden Regulierungsdichte ab. Die SVP und der SGV lehnen die Bestrebungen des BAG, weitere Bereiche "im Namen der Gesundheit seiner Kontrolle und Überwachung" zu unterstellen, entschieden ab. Zum anderen geht der vorliegende Entwurf einer Partei (GPS) und 3 Organisationen (DV Esmog CH/FL, gigaherz.ch und LUWE) zu wenig weit. Sie fordern die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips.
Solarium
Verschiedene Stellungnehmende begrüssen die vorgeschlagene Regelung zu Solarien, die auf fundierten Grundlagen zu den Themen Hautkrebs und Solarien basiert. Sie wünschen sich, dass das zukünftige Ausführungsrecht die Solarien umfassend regelt. 15 Kantone (BE, BS, FR, JU, FR, GE, GL, NE, NW, OW, SO, UR, VD, VS, ZH), eine politische Partei (SPS) und 6 Organisationen und Verbände (GDK, FS IRPA, KL-CH, kantonale Krebsligen) bedauern, dass das mehrfach geforderte Solariumverbot für Minderjährige nicht explizit im Gesetz aufgenommen worden ist.