Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

ben – insbesondere durch Befreiungen oder die Festlegung längerer Öffnungszeiten in Tourismusregionen oder Grenzgebieten.

Da das Bundesgesetz gleiche Rahmenbedingungen für alle Detailhandelsbetriebe in der ganzen Schweiz garantiert, wird sich dies auch auf die interregionale Umsatzverteilung der Läden auswirken. Von der Ungleichheit profitieren im Moment verschiedene Detailhandelsbetriebe in Kantonen mit liberaleren Ladenöffnungsbestimmungen, deren Läden nahe der Grenze zu einem Kanton mit restriktiveren Vorschriften angesiedelt sind. Denn diese Läden werden am späteren Abend auch von Konsumentinnen und Konsumenten frequentiert, die zum Einkauf aus den letztgenannten Kantonen anreisen. Die Läden der Kantone mit bis anhin restriktiven Bedingungen profitieren somit künftig von denselben Mindeststandards, sodass die Öffnungszeiten keinen Vor- bzw. Nachteil mehr darstellen. Dies gilt jedoch nicht für Fälle, in denen ein Nachbarkanton eine völlige, über die Forderungen der Motion herausgehende Liberalisierung durchgesetzt hat.

Was die Kantone an der Grenze zu den europäischen Nachbarländern betrifft, kann die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Läden gegenüber den grenznahen Geschäften im Ausland führen. In Kapitel 1.4 wurde bereits auf die liberaleren Ladenöffnungszeiten in Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich hingewiesen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Für Detailhandelsbetriebe in Kantonen, deren Bestimmungen restriktiver sind als die Forderungen der Motion Lombardi, scheint eine Übersicht über die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten angebracht. Für Läden, die abgesehen von den Vorschriften des ArG keinerlei zeitlichen Beschränkungen unterliegen bzw. die innerhalb eines liberaleren Umfelds agieren als vom LadÖG vorgesehen, wird sich der Wettbewerb auf dem Schweizer Markt verschärfen.

Aus den Erfahrungen anderer Länder können nur begrenzt Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten abgeleitet werden.10 Die Auswirkungen hängen wesentlich von der jeweiligen Ausgangssituation ab – also von den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der Wettbewerbssituation im Detailhandel sowie vom Ausmass der Liberalisierung im Bereich der Ladenöffnungszeiten.

Ausserdem sollte im Rahmen der Analyse zwischen makro- und mikroökonomischen Auswirkungen einer Lockerung der Ladenöffnungszeiten unterschieden werden. Auf makroökonomischer Ebene besteht Konsens darüber, dass sich übermässige staatliche Regelungen auf Wachstum und Beschäftigung negativ auswirken. Mikroökonomisch betrachtet wirkt sich eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten unterschiedlich auf die verschiedenen von den Öffnungszeiten betroffenen Interessengruppen aus. Deshalb werden die Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten, die Detailhandelsbetriebe sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Folgenden separat beschrieben.

10

Vgl. insbesondere Econcept, 2005, «Volkswirtschaftliche Auswirkungen flexibler Ladenöffnungszeiten», Arbeitsmarktpolitik Nr. 12, im Auftrag des SECO erstellte Studie. Die Studie stützt sich sowohl auf die Erfahrungen anderer Länder (Schweden, Niederlande, USA, Kanada, Grossbritannien, Spanien, Frankreich, Deutschland und Österreich) als auch auf die Praxis jener Kantone, die ihre Ladenöffnungszeiten liberalisiert haben. Auf Grundlage ihrer Ergebnisse haben die Autoren der Studie die möglichen Auswirkungen einer Lockerung der Ladenöffnungszeiten in unserem Land qualitativ bewertet. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Folgen der Frankenstärke und des verstärkten Einkaufstourismus im Rahmen der Studie nicht analysiert wurden.

741.2/2012/00572 \ COO.2101.104.5.4127015 10/22