Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 22 Seiten

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Grafik 1: Bruttowertschöpfung des Detailhandels, 1997 bis 2011

Quelle: BFS.

Der Wettbewerb innerhalb des Schweizer Detailhandels

Das neue LadÖG zielt darauf ab, einen einheitlichen Wettbewerbsrahmen für den gesamten Schweizer Detailhandel zu schaffen. Der Gesetzesentwurf sichert allen Detailhandelsbetrieben die Möglichkeit, ihre Läden unter der Woche zwischen 6 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 6 und 19 Uhr zu öffnen. Die Verankerung eines Mindestanspruchs auf einheitliche Ladenöffnungszeiten ist als moderate Massnahme zu bewerten. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Detailhandelsbetriebe keinesfalls verpflichtet sind, den gesamten Rahmen der zulässigen Ladenöffnungszeiten auszuschöpfen. Alle Detailhandelsbetriebe können ihre Ladenöffnungszeiten je nach Kundschaft, Warensortiment und Standorts selbst bestimmen. Diese Freiheit wird jedoch – wie oben bereits erwähnt (vgl. Abschnitt «Detailhandelsbetriebe» unter Abschnitt 3.3.1) – dadurch eingeschränkt, dass nicht jeder Betrieb die in Verbindung mit der neuen Arbeitsorganisation entstehenden Zusatzkosten tragen kann.

Ausserdem wird es auch künftig keine absolut identischen Wettbewerbsbedingungen geben, weil der Sonntag und die kantonalen Feiertage von der Regelung ausgenommen bleiben. Zudem können Detailhandelsbetriebe in Kantonen, die bereits sämtliche Regelungen über zulässige Ladenöffnungszeiten aufgehoben haben, auch in Zukunft den gesamten von der Arbeitsgesetzgebung gebotenen Rahmen – also den Zeitraum von 6 bis 23 Uhr – ausschöpfen. Und schliesslich bleiben die keine Bewilligungspflicht vorsehenden Sonderbestimmungen des ArG zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Tankstellenshops sowie in Verkaufsstellen auf Bahnhöfen und Flughäfen in Kraft. Das neue Bundesgesetz erlaubt es jedoch, die Wettbewerbsbedingungen insgesamt stärker zu vereinheitlichen.

Die Schweizer Detailhandelsbetriebe sehen sich auch mit Konkurrenz aus den Grenzgebieten konfrontiert, deren Ladenöffnungsvorschriften liberaler sind als in zahlreichen Kantonen (vgl. Kapitel 1.4). Verschärft wurde diese Konkurrenz noch durch die Frankenstärke, die zu einer Zunahme des Einkaufstourismus seitens der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten geführt hat (siehe nachfolgenden Abschnitt «Schweizerfrankenstärke»). Allerdings werden, wie oben dargelegt, die Konsequenzen verlängerter Ladenöffnungszeiten für Detail-

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